Zum Hauptinhalt springen
Alle verbotenen Begriffe
Pflicht-Substantiierung

REACH-konform"

Anhang I Nr. 4a UCPD i.d.F. EmpCo (EU 2024/825) + EU REACH 1907/2006

Was bedeutet das?

Die Einhaltung der REACH-Verordnung (EU 1907/2006) ist für alle in der EU hergestellten oder importierten Chemikalien verpflichtend. Die bloße Behauptung „REACH-konform“ stellt ab dem 27.09.2026 eine irreführende geschäftliche Handlung gemäß § 5 UWG und Anhang I Nr. 4a UCPD i.d.F. EmpCo dar, da sie einen Trivial-Claim ohne substantielle Information darstellt. Was die Rechtslage für eine belegte Behauptung verlangt, ist die konkrete Angabe, dass das Produkt frei von SVHC (Substanzen von sehr hoher Besorgnis) gemäß der aktuellen REACH-Kandidatenliste ist, sowie der Nachweis durch eine unabhängige Laboranalyse.

Typische Formulierungen

Erforderliche Nachweise

Rechtsgrundlage (Originalwortlaut)

Anhang I Nr. 4a UCPD (i.d.F. EmpCo) — generische Umweltaussage ohne anerkannte Nachweise

Quelle: Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo) — verbindlich ist ausschließlich die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung.

DEDeutsch (amtlich, DE-Fassung Amtsblatt)aufklappen
Treffen einer allgemeinen Umweltaussage, wobei der Gewerbetreibende die anerkannte hervorragende Umweltleistung, auf die sich die Aussage bezieht, nicht nachweisen kann."
ENEnglish (Official Journal, EN version)aufklappen
Making a generic environmental claim for which the trader is not able to demonstrate recognised excellent environmental performance relevant to the claim."
FRFrançais (Journal officiel, version FR)aufklappen
Présenter une allégation environnementale générique au sujet de laquelle le professionnel n'est pas en mesure de démontrer l'excellente performance environnementale reconnue en rapport avec l'allégation."
NLNederlands (Publicatieblad, NL versie)aufklappen
Het maken van een generieke milieuclaim zonder dat de handelaar erkende voortreffelijke milieuprestaties kan aantonen die relevant zijn voor de claim."
Volltext bei EUR-Lex öffnen

Verwendet Ihre Website „REACH-konform"?

Prüfen Sie jetzt kostenlos ob Ihre Website betroffen ist.

Kostenloser Check
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.