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Produktbezogene Umweltaussage

„Regenerative Landwirtschaft“

Anhang I Nr. 4a UCPD i.d.F. EmpCo (EU 2024/825) — allgemeine Umweltaussage ohne Nachweis anerkannter hervorragender Umweltleistung; ergänzend Anhang I Nr. 2a UCPD i.d.F. EmpCo für Siegel; umgesetzt im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG; § 5 UWG

Bedeutung

„Regenerative Landwirtschaft“ ist weder im Unionsrecht noch im deutschen Recht definiert. Der Begriff wird für unterschiedliche Praktiken verwendet — ganzjährige Bodenbedeckung, reduzierte Bodenbearbeitung, weite Fruchtfolgen, Einbindung von Weidetieren, Agroforst. Welche davon gemeint sind, auf welche Flächen sie sich beziehen und über welchen Zeitraum, geht aus der Aussage allein nicht hervor. Damit liegt eine allgemeine Umweltaussage nahe. Ab dem 27.09.2026 erfasst Anhang I Nr. 4a UCPD i.d.F. der EmpCo-Richtlinie allgemeine Umweltaussagen, für die kein Nachweis einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung vorliegt; ein Beleg zu einem einzelnen Aspekt genügt dafür nicht. Wird der Begriff auf demselben Medium konkretisiert — mit den benannten Praktiken, dem Bezugsbetrieb und dem Zeitraum —, liegt keine allgemeine Aussage mehr vor. Bis zum Anwendungsbeginn ist § 5 UWG der Maßstab; ob eine Angabe irreführt, richtet sich nach der Verkehrsauffassung und der geschäftlichen Relevanz im Einzelfall. Private Systeme greifen den Begriff auf. Regenerative Organic Certified arbeitet mit den Stufen Bronze, Silber und Gold, setzt eine Bio-Zertifizierung als Basis voraus und bewertet Bodengesundheit, Tierwohl sowie Fairness gegenüber Landwirten und Beschäftigten. Die Ecological Outcome Verification des Savory Institute erhebt ökologische Ergebnisse auf der Fläche statt einzelner Praktiken. Beide beruhen auf einem Zertifizierungssystem mit Prüfung durch Dritte. Anhang I Nr. 2a UCPD i.d.F. EmpCo erfasst dagegen Nachhaltigkeitssiegel, die auf keinem Zertifizierungssystem beruhen oder nicht von Behörden eingeführt wurden — darunter selbst vergebene „Regenerativ“-Zeichen.

Typische Formulierungen in der Werbung

Übliche Nachweise und Standards

Quellenbasierte Orientierung

Produktbezogene Umweltaussage

Ob eine Aussage dieser Art zutrifft, hängt vom konkreten Produkt und von den vorliegenden Belegen ab. Maßgeblich sind die allgemeinen Vorschriften über irreführende geschäftliche Handlungen. Diese Seite beschreibt den Begriff und nennt übliche Nachweiswege, ohne eine konkrete Verwendung zu beurteilen.

Merkmale der Quellenkategorie

  • Die Beurteilung erfolgt im Einzelfall anhand des konkreten Kontexts und der Verkehrsauffassung.
  • Maßgeblich sind Zutreffen der Aussage, Bezugsgröße, Aussageumfang und Vollständigkeit der wesentlichen Informationen.

Abgrenzungen und weitere Kontexte

  • Zutreffende, konkret belegte Aussage mit klarer Bezugsgröße ist zulässig.
  • Kein Verbotstatbestand der Schwarzen Liste — eine pauschale Untersagung des Begriffs ist unzutreffend.
Rechtsraum
EU
Norm
Art. 6, 7 UCPD (i.d.F. EmpCo, EU 2024/825); Deutschland: §§ 5, 5a UWG
Quellenstand geprüft am
1.8.2026

Die Bedeutung hängt vom konkreten Verwendungskontext und den nachweisbaren Tatsachen ab. Empcora nimmt hier keine abschließende Bewertung vor.

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Eine individuelle rechtliche Bewertung wird von Empcora nicht angeboten.

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde automatisiert erstellt und wird fortlaufend redaktionell geprüft. Verbindlich ist allein der amtliche Text der zitierten Rechtsquellen.