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28. April 2026

Automobil-Werke 2026: „Klimaneutrale Produktion" — was geht noch?

BMW Leipzig, Audi Brüssel, Mercedes Sindelfingen — viele Autohersteller bewerben einzelne Werke als „klimaneutral". Ab 27.09.2026 ist dieser Begriff per-se verboten, wenn er auf Kompensation basiert. Die Frage: Was geht noch?

Was problematisch ist: „Klimaneutrales Werk" durch Stromkompensation der Industriegase (CO₂ aus Stahlerschmelzung, Aluminiumdruckguss). „CO₂-neutrale Produktion" mit Bio-LNG für Gusslinien. Pauschale „grüne Werke" ohne konkrete Scope-1-Bilanz.

Was zulässig bleibt: Echte Scope-1-Reduktion: Elektrifizierung der Wärmeerzeugung, H₂-DRI-Stahl statt Hochofen, Photovoltaik-Dachanlagen ersetzen Erdgas-BHKW. Scope-2-Reduktion: 100 % Ökostrom mit Herkunftsnachweisen (GoO). Scope-3-Inset-Maßnahmen: Lieferanten-Verträge für grünen Stahl, kreislaufgeführtes Aluminium.

Reformulierungs-Beispiele: ❌ „Klimaneutrales BMW-Werk Leipzig" → ✓ „BMW-Werk Leipzig: Scope 1+2-Emissionen seit 2019 um 84 % reduziert (Basisjahr 2019, GHG-Protocol-konform, ISO-14064-verifiziert)". ❌ „CO₂-neutrale Produktion" → ✓ „Produktion auf SBTi-validiertem 1,5°C-Pfad: -42 % CO₂ bis 2030, 100 % Ökostrom seit 2024".

Besondere Herausforderung: Scope 3 (Lieferkette + Nutzungsphase). Bei einem Pkw entstehen 80-90 % der Emissionen in der Nutzungsphase. Ein „grünes Werk" sagt also wenig über die Klimabilanz des Gesamtprodukts aus. Verbraucherzentralen klagen zunehmend gegen Werbung, die ein „klimaneutrales Werk" suggeriert und dabei Scope 3 verschweigt.

Fazit: Konkrete Werks-Bilanz statt „klimaneutral", mit Scope-Trennung und Drittpartei-Verifikation. Reduktions-Pfad statt Status-Claim.

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