26. September 2026
EmpCo-Richtlinie: KMU-Leitfaden für die Umsetzung
Die EU-Richtlinie 2024/825 (Empowering Consumers for the Green Transition, kurz EmpCo) verschärft ab dem 27. September 2026 die Regeln für Umweltaussagen in der Unternehmenskommunikation. Für Marketing-Verantwortliche in KMUs bedeutet dies, bestehende Werbematerialien zu überprüfen und anzupassen, um rechtliche Risiken zu minimieren.
Die zentralen Verbote der EmpCo-Richtlinie
Die EmpCo-Richtlinie unterscheidet zwischen „Per-se“-Verboten und irreführenden Informationen. Die „Per-se“-Verbote sind besonders kritisch, da sie ohne Ausnahme gelten.
1. Verbot von „klimaneutral“ mit Offsetting
Die Verwendung von Begriffen wie „klimaneutral“, „CO2-neutral“ oder „Netto-Null“ ist unzulässig, wenn diese auf der Kompensation von CO2-Emissionen durch Offsetting-Maßnahmen basieren. Das Bundesgerichtshof (BGH) hat im Urteil I ZR 98/23 (Katjes, 27.06.2024) bestätigt, dass solche Behauptungen ohne umfassende und transparente Offenlegung irreführend sein können. Eine reine Kompensation ohne Reduktion der eigenen Emissionen ist nicht ausreichend.
2. Generische Umweltbegriffe ohne Nachweis
Allgemeine Behauptungen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „ökologisch“ sind verboten, wenn sie nicht durch konkrete, messbare und öffentlich zugängliche Informationen belegt werden. Es reicht nicht aus, lediglich die Absicht zu formulieren; es müssen nachvollziehbare Fakten präsentiert werden. Nach § 5 UWG und der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) sind vage Werbeaussagen ohne Substanz als irreführend einzustufen.
3. Eigene Nachhaltigkeitssiegel
Unternehmenseigene Siegel oder Labels, die nicht von einem unabhängigen und akkreditierten Dritten zertifiziert wurden, sind unzulässig. Die Richtlinie verlangt eine transparente und nachvollziehbare Zertifizierung durch eine neutrale Instanz.
4. Irreführende Zukunftsversprechen
Zukunftsgerichtete Aussagen wie „Bis 2030 klimaneutral“ sind nur dann zulässig, wenn ein öffentlich zugänglicher, detaillierter und extern geprüfter Umsetzungsplan vorliegt. Dieser Plan muss konkrete Maßnahmen, Zeitpläne und messbare Ziele enthalten.
Konkrete Handlungsempfehlungen für KMUs
Um die Einhaltung der EmpCo-Richtlinie zu gewährleisten, sollten KMUs folgende Schritte unternehmen:
1. **Bestandsaufnahme:** Führen Sie eine umfassende Analyse aller Marketingmaterialien durch, einschließlich Website-Inhalten, Broschüren, Social-Media-Posts und Produktverpackungen. Identifizieren Sie alle Aussagen, die potenziell gegen die EmpCo-Richtlinie verstoßen könnten. 2. **Überprüfung von Claims:** Überprüfen Sie alle Umweltaussagen auf ihre Richtigkeit und Nachweisbarkeit. Entfernen Sie unbegründete Behauptungen oder ergänzen Sie sie durch entsprechende Belege. 3. **Zertifizierungen nutzen:** Verwenden Sie anerkannte Zertifizierungen, um Ihre Umweltaussagen zu untermauern. Zu den anerkannten Zertifikaten gehören beispielsweise EU-Bio, Demeter, Naturland, Bioland, Fairtrade FLO, GOTS, OEKO-TEX 100, Bluesign, FSC, PEFC, EU Ecolabel, Blauer Engel, ISO 14064-1, ISO 14068, SBTi, Gold Standard, VCS, B Corp, Cradle to Cradle, EMAS und ISO 14001. Beachten Sie, dass ISO 14001 ein Umweltmanagementsystem ist und keine Produktzertifizierung darstellt. 4. **Klare Kommunikation:** Formulieren Sie Ihre Umweltaussagen klar, präzise und verständlich. Vermeiden Sie vage oder irreführende Formulierungen. Konzentrieren Sie sich auf konkrete Fakten und messbare Ergebnisse. Nach § 5 UWG und der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) kann die Verwendung des Begriffs „natürlich” ohne konkrete Erklärung irreführend sein. 5. **Dokumentation:** Dokumentieren Sie alle relevanten Informationen und Nachweise, um im Falle einer Überprüfung durch Wettbewerber oder Behörden nachweisen zu können, dass Sie die EmpCo-Richtlinie einhalten.
Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen
Verstöße gegen die EmpCo-Richtlinie können zu erheblichen Bußgeldern führen. Die genaue Höhe der Bußgelder wird von den einzelnen Mitgliedsstaaten festgelegt, kann aber bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens betragen. Darüber hinaus können Verstöße auch zivilrechtliche Ansprüche von Verbrauchern oder Wettbewerbern auslösen. Gerichte beanstanden zunehmend pauschale Nachhaltigkeits-Claims als irreführende Werbung gemäß § 5 UWG, was zu Unterlassungsansprüchen und Schadensersatzforderungen führen kann.
Die EmpCo-Richtlinie stellt eine erhebliche Herausforderung für Marketing-Verantwortliche in KMUs dar. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den neuen Regeln und eine sorgfältige Umsetzung der oben genannten Handlungsempfehlungen sind jedoch unerlässlich, um rechtliche Risiken zu minimieren und das Vertrauen der Verbraucher zu gewinnen.

