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20. Mai 2026

Greenwashing-Versicherung: Sinn & Grenzen ab 2026

Hinweis für Österreich: Dieser Beitrag beschreibt das deutsche Durchsetzungssystem (Abmahnung, Wettbewerbszentrale, Bußgeld nach § 19 UWG). In Österreich treten an deren Stelle Aufforderungsschreiben und Unterlassungsklagen durch Mitbewerber, den Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb und den VKI. Die EU-Vorgaben der EmpCo-Richtlinie gelten in beiden Ländern gleichermaßen.

Die EU-Richtlinie 2024/825 (EmpCo) verschärft ab dem 27. September 2026 die Regeln für Umweltaussagen im B2B-Bereich. Maßgeblich für das Risiko von Abmahnungen und Schadenersatzforderungen ist ab diesem Stichtag, ob die Unternehmenskommunikation den Anforderungen der Richtlinie entspricht. Eine Greenwashing-Versicherung deckt dabei einen Teil der finanziellen Risiken ab, ersetzt die Einhaltung der Richtlinie jedoch nicht.

Risiken durch Greenwashing: Rechtliche Grundlagen

Gemäß § 5 des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) sind irreführende Angaben unzulässig. Die EmpCo-Richtlinie konkretisiert dies durch ein Per-se-Verbot für die Verwendung von „klimaneutral“ mit Offsetting (Anhang I Nr. 4c UCPD) sowie durch das Verbot generischer Umweltbehauptungen wie „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“, für die keine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachgewiesen ist (Anhang I Nr. 4a UCPD). Verstöße können zu Abmahnungen, Unterlassungserklärungen und Schadenersatzforderungen führen. Das BGH-Urteil vom 27.06.2024 (I ZR 98/23 – Katjes) verdeutlicht, dass die Verwendung von „klimaneutral“ ohne transparente Offenlegung der Kompensationsmaßnahmen als irreführend einzustufen ist.

Aktuelle Angebote für Greenwashing-Versicherungen

Der Markt für Greenwashing-Versicherungen ist noch in der Entwicklung. Einige Versicherer bieten bereits spezielle Deckungen an oder erweitern bestehende Produkte.

Es ist wichtig zu beachten, dass es derzeit keine standardisierte Greenwashing-Versicherung gibt. Die Deckungsumfänge und -bedingungen variieren stark.

Was deckt eine Greenwashing-Versicherung typischerweise?

Eine Greenwashing-Versicherung kann folgende Kosten übernehmen:

Ausschlüsse und Grenzen der Deckung

Greenwashing-Versicherungen decken nicht alle Risiken ab. Typische Ausschlüsse sind:

Verhältnis von Versicherung und Compliance

Eine Greenwashing-Versicherung ist kein Ersatz für ein effektives Compliance-Management. Für das Risiko von Greenwashing-Abmahnungen sind ab dem 27. September 2026 die folgenden rechtlichen Anforderungen maßgeblich:

Fazit: Versicherung als Ergänzung, nicht als Ersatz

Eine Greenwashing-Versicherung kann Unternehmen helfen, finanzielle Risiken im Zusammenhang mit irreführenden Umweltangaben zu minimieren. Sie ist jedoch kein Allheilmittel. Präventive Maßnahmen und ein effektives Compliance-Management sind entscheidend, um Greenwashing-Abmahnungen zu vermeiden. Wer bereits einen soliden Compliance-Workflow etabliert hat, kann von einer Versicherung als zusätzlicher Absicherung profitieren. Wer hingegen Compliance vernachlässigt, wird wahrscheinlich hohe Versicherungsprämien zahlen und dennoch ein erhebliches Restrisiko tragen.

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im österreichischen UWG (§§ 1, 2 samt Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.