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20. Mai 2026

Greenwashing-Versicherung: Sinn & Grenzen ab 2026

Die EU-Richtlinie 2024/825 (EmpCo) verschärft ab dem 27. September 2026 die Regeln für Umweltaussagen im B2B-Bereich. Unternehmen müssen ihre Kommunikation auf den Prüfstand stellen, um Abmahnungen und Schadenersatzforderungen zu vermeiden. Eine Greenwashing-Versicherung kann dabei helfen, finanzielle Risiken zu minimieren, ist aber kein Allheilmittel.

Risiken durch Greenwashing: Rechtliche Grundlagen

Gemäß § 5 des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) sind irreführende Angaben unzulässig. Die EmpCo-Richtlinie konkretisiert dies durch das Verbot generischer Behauptungen (Anhang I Nr. 2 UCPD) und ein Per-se-Verbot für die Verwendung von „klimaneutral“ mit Offsetting (Anhang I Nr. 4a UCPD). Verstöße können zu Abmahnungen, Unterlassungserklärungen und Schadenersatzforderungen führen. Das BGH-Urteil vom 27.06.2024 (I ZR 98/23 – Katjes) verdeutlicht, dass die Verwendung von „klimaneutral“ ohne transparente Offenlegung der Kompensationsmaßnahmen als irreführend einzustufen ist.

Aktuelle Angebote für Greenwashing-Versicherungen

Der Markt für Greenwashing-Versicherungen ist noch in der Entwicklung. Einige Versicherer bieten bereits spezielle Deckungen an oder erweitern bestehende Produkte.

* **Haftpflichtversicherungen mit Greenwashing-Klausel:** Einige Versicherer integrieren Greenwashing-Risiken in ihre bestehenden Produkthaftpflicht- oder allgemeine Haftpflichtversicherungen. Die Deckung ist jedoch oft begrenzt und bezieht sich primär auf Personenschäden oder Sachschäden, die durch irreführende Umweltangaben verursacht werden. * **D&O-Versicherungen (Directors & Officers Liability Insurance) mit Erweiterung:** Diese Versicherungen decken die Haftung von Managern und Führungskräften ab. Einige Versicherer bieten Erweiterungen an, die auch Schäden durch Greenwashing-Vorwürfe einschließen. * **Rechtsschutzversicherungen mit Greenwashing-Modul:** Rechtsschutzversicherungen können die Kosten für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Greenwashing-Abmahnungen übernehmen. * **Cyber-Versicherungen mit Compliance-Erweiterung:** Da Greenwashing oft im Zusammenhang mit digitalen Marketingkampagnen auftritt, bieten einige Cyber-Versicherer Erweiterungen an, die auch Greenwashing-Risiken abdecken.

Es ist wichtig zu beachten, dass es derzeit keine standardisierte Greenwashing-Versicherung gibt. Die Deckungsumfänge und -bedingungen variieren stark.

Was deckt eine Greenwashing-Versicherung typischerweise?

Eine Greenwashing-Versicherung kann folgende Kosten übernehmen:

* **Anwaltskosten:** Kosten für die rechtliche Beratung und Vertretung im Falle einer Abmahnung oder eines Rechtsstreits. * **Gerichtskosten:** Kosten für Gerichtsverfahren. * **Vergleichs- und Vergleichsvereinbarungen:** Kosten für die außergerichtliche Einigung mit dem Abmahnenden. * **Kosten für die Überprüfung und Anpassung von Marketingmaterialien:** Kosten für die Überprüfung der Werbemittel durch einen Juristen oder Compliance-Experten. * **Reputationsmanagement:** Kosten für Maßnahmen zur Schadensbegrenzung im Ruf des Unternehmens.

Ausschlüsse und Grenzen der Deckung

Greenwashing-Versicherungen decken nicht alle Risiken ab. Typische Ausschlüsse sind:

* **Vorsätzliches Greenwashing:** Wenn das Unternehmen bewusst irreführende Angaben macht, besteht kein Versicherungsschutz. * **Verstöße gegen geltendes Recht:** Wenn das Unternehmen gegen andere Gesetze oder Vorschriften verstößt (z.B. das Verpackungsgesetz), ist die Versicherung nicht zuständig. * **Strafrechtliche Verfolgung:** Die Versicherung deckt in der Regel keine Kosten für strafrechtliche Verfahren. * **Schäden, die durch fehlende oder unzureichende Compliance-Prozesse entstanden sind:** Wenn das Unternehmen keine angemessenen Compliance-Maßnahmen ergriffen hat, kann die Versicherung die Leistung verweigern.

Präventive Maßnahmen sind entscheidend

Eine Greenwashing-Versicherung sollte nicht als Ersatz für ein effektives Compliance-Management betrachtet werden. Unternehmen sollten folgende Maßnahmen ergreifen, um das Risiko von Greenwashing-Abmahnungen zu minimieren:

* **Überprüfung der Marketingmaterialien:** Alle Werbemittel sollten von einem Juristen oder Compliance-Experten auf ihre Richtigkeit und Zulässigkeit geprüft werden. * **Substantiierung von Umweltaussagen:** Alle Umweltaussagen müssen durch nachvollziehbare Daten und Fakten belegt werden. Anerkannte Zertifikate wie EU-Bio, FSC oder Blauer Engel können hier hilfreich sein. * **Schulung der Mitarbeiter:** Die Mitarbeiter im Marketing und Vertrieb sollten regelmäßig über die aktuellen rechtlichen Anforderungen geschult werden. * **Implementierung eines Compliance-Workflows:** Ein klar definierter Workflow für die Prüfung und Freigabe von Marketingmaterialien ist unerlässlich. * **Nutzung von Compliance-Tools:** Tools wie Empcora können Unternehmen bei der Überprüfung ihrer Marketingmaterialien unterstützen.

Fazit: Versicherung als Ergänzung, nicht als Ersatz

Eine Greenwashing-Versicherung kann Unternehmen helfen, finanzielle Risiken im Zusammenhang mit irreführenden Umweltangaben zu minimieren. Sie ist jedoch kein Allheilmittel. Präventive Maßnahmen und ein effektives Compliance-Management sind entscheidend, um Greenwashing-Abmahnungen zu vermeiden. Wer bereits einen soliden Compliance-Workflow etabliert hat, kann von einer Versicherung als zusätzlicher Absicherung profitieren. Wer hingegen Compliance vernachlässigt, wird wahrscheinlich hohe Versicherungsprämien zahlen und dennoch ein erhebliches Restrisiko tragen.

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