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5. April 2026

Automotive-Werbung 2026: E-Auto, Diesel, Hybrid

„Zero Emission" — Vorsicht ab 2026: Nach § 5 UWG und der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) ist Werbung mit „Zero Emission" für E-Autos ohne Hinweis auf Lieferketten-Emissionen (Akku-Produktion) irreführend.

Elektrofahrzeuge: „Lokal emissionsfrei" zulässig, „Zero Tailpipe Emissions" zulässig, „Zero Emission" pauschal irreführend (Akku-Lieferkette), „Klimaneutrales Fahrzeug" EmpCo per-se verboten.

Hybridfahrzeuge: „Hybrid mit Reichweite 50 km elektrisch (WLTP)" zulässig, „Klimafreundlicher Hybrid" generisch, „CO₂-Reduktion 23 % vs. Verbrenner-Vorgänger" mit Methodik zulässig.

Verbrenner mit E-Fuels: „Mit synthetischem E-Fuel kompatibel" technische Aussage zulässig, „Klimafreundlicher Diesel" nach § 5 UWG und EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) verboten, „CO₂-Reduktion durch RED-II-konforme E-Fuels" mit Anteils-Angabe zulässig.

LCA — der Schlüssel: Nach EmpCo muss bei jeder CO₂-Aussage die Bilanzgrenze (Scope 1-3) angegeben werden. Hersteller sollten ISO-14067-konforme LCA bereitstellen.

WLTP vs. real: WLTP-Werte müssen mit Hinweis auf reale Abweichung (typisch +20-30 %) ergänzt werden.

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