BGH-Katjes-Urteil 2024: Klimaneutral noch erlaubt?
Das Urteil in Kürze
Der Bundesgerichtshof entschied am 27. Juni 2024 (Az. I ZR 98/23): Wirbt ein Unternehmen mit „klimaneutral" auf Produktverpackungen, muss klar erkennbar sein, ob die Klimaneutralität durch Reduktion oder Kompensation erreicht wird.
Sachverhalt
Katjes bewarb seine Fruchtgummi-Produkte mit einem „klimaneutral"-Logo. Tatsächlich wurde diese Klimaneutralität ausschließlich durch CO₂-Kompensation (Investments in Klimaschutzprojekte) erreicht — die Produktion selbst war nicht emissionsneutral.
Die zentrale Frage
Ist eine pauschale „klimaneutral"-Werbung ohne weitere Erläuterung irreführend?
Das Urteil
Der BGH bejahte: Verbraucher verstehen „klimaneutral" mehrdeutig — entweder als Reduktion am Produkt oder als Kompensation. Wer mit dem Begriff wirbt, muss aufklären welche Variante gemeint ist. Andernfalls liegt eine Irreführung nach § 5 UWG vor.
Bedeutung für 2026
Das Urteil ist wegweisend für die EmpCo-Umsetzung:
- Pauschale „klimaneutral"-Aussagen ohne Erläuterung sind bereits jetzt irreführend
- Ab 27.09.2026 wird daraus ein Per-se-Verbot (egal ob erläutert oder nicht)
- Die EmpCo geht damit über den BGH hinaus: Selbst transparente Offsetting-Werbung ist verboten
Was Sie jetzt tun müssen
1. Alle „klimaneutral"-Claims von Ihrer Website entfernen — nicht nur erläutern
2. Auch Verpackungen und Werbematerialien anpassen
3. Stattdessen konkrete Reduktion kommunizieren (Scope 1+2, Basisjahr, Methodik)