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19. Mai 2026

Greenwashing-Gerichtsstatistik 2025: Trends & Erfolgschancen

Hinweis für Österreich: Dieser Beitrag beschreibt das deutsche Durchsetzungssystem (Abmahnung, Wettbewerbszentrale, Bußgeld nach § 19 UWG). In Österreich treten an deren Stelle Aufforderungsschreiben und Unterlassungsklagen durch Mitbewerber, den Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb und den VKI. Die EU-Vorgaben der EmpCo-Richtlinie gelten in beiden Ländern gleichermaßen.

Die Auseinandersetzung mit Greenwashing nimmt rechtlich an Fahrt auf. Die EU-Richtlinie 2024/825 (EmpCo) wird ab September 2026 weitere Verstöße ahnden, doch bereits jetzt zeigen sich deutliche Tendenzen in der Rechtsprechung. Dieser Artikel ordnet erkennbare Entwicklungslinien rund um Umweltwerbung ein, um Marketing-Verantwortlichen eine Orientierung zur aktuellen Lage zu geben.

Aktuelle Trends in Greenwashing-Klagen

Die öffentlich zugängliche Rechtsprechung von Bundesgerichten, Oberlandesgerichten und Landgerichten lässt eine zunehmende Auseinandersetzung mit Umweltwerbung erkennen. Tendenziell setzen sich Kläger eher dann durch, wenn beanstandete Aussagen nicht durch konkrete, nachprüfbare Belege gestützt waren. Das unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung der eigenen Kommunikation.

Die Streitwerte variieren je nach Gerichtsebene und Einzelfall. Greenwashing-Verfahren sind damit nicht nur prinzipiell, sondern auch wirtschaftlich relevant.

Häufige Klagegründe und Erfolgsfaktoren

Wiederkehrende Klagegründe lassen sich in folgende Kategorien einteilen:

Beklagte setzen sich tendenziell eher durch, wenn sie konkrete, externe Zertifizierungen vorweisen können, eine vollständige Methodik (z.B. Lebenszyklusanalyse, LCA) nachweisen und zeitnah auf Abmahnungen reagieren.

Relevante Zertifikate im Greenwashing-Kontext

Die Wahl des richtigen Zertifikats ist entscheidend. Neben den bereits genannten Zertifikaten wie EU-Bio, Demeter oder Fairtrade FLO sind auch Standards wie OEKO-TEX 100 (Textilien), Bluesign (Textilproduktion) und FSC/PEFC (Holz und Papier) relevant. Für Unternehmen, die ihre Klimabilanz verbessern möchten, sind ISO 14064-1 (CO2-Fußabdruck) und SBTi (Science Based Targets initiative) wichtige Referenzen. Die Verwendung eines anerkannten Zertifikats reduziert das Risiko von Klagen erheblich.

Ausblick auf 2026 und die EmpCo-Richtlinie

Mit der vollständigen Umsetzung der EmpCo-Richtlinie ab dem 27. September 2026 ist mit einem deutlichen Anstieg der Verfahren zu rechnen. Insbesondere das Per-se-Verbot für „klimaneutral“ mit Offsetting (Anhang I Nr. 4c UCPD i.d.F. EmpCo) wird zu einer deutlichen Zunahme von Klagen führen; dasselbe gilt für das Verbot generischer Umweltbehauptungen, für die keine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachgewiesen ist (Anhang I Nr. 4a UCPD i.d.F. EmpCo). Es ist davon auszugehen, dass auch institutionelle Klagen (z.B. durch Verbraucherverbände) häufiger werden.

Marketing-Verantwortliche sollten jetzt handeln und ihre Kommunikation auf die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen ausrichten. Eine proaktive Überprüfung der eigenen Werbemittel, die Verwendung klarer und nachvollziehbarer Aussagen sowie die Nutzung anerkannter Zertifikate sind entscheidende Schritte, um das Risiko von Klagen zu minimieren. Die frühzeitige Beratung durch einen erfahrenen Juristen ist empfehlenswert.

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im österreichischen UWG (§§ 1, 2 samt Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.