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19. Mai 2025

Greenwashing-Gerichtsstatistik 2025: Trends & Erfolgschancen

Die Auseinandersetzung mit Greenwashing nimmt rechtlich an Fahrt auf. Die EU-Richtlinie 2024/825 (EmpCo) wird ab September 2026 weitere Verstöße ahnden, doch bereits jetzt zeigen sich deutliche Tendenzen in der Rechtsprechung. Dieser Artikel analysiert die verfügbaren Urteile der ersten fünf Monate des Jahres 2025, um Marketing-Verantwortlichen eine fundierte Einschätzung der aktuellen Lage zu geben.

Aktuelle Trends in Greenwashing-Klagen

Die Analyse der öffentlich zugänglichen Urteile von Bundesgerichten, Oberlandesgerichten und Landgerichten zeigt einen klaren Aufwärtstrend bei Klagen im Bereich Greenwashing. Bis zum 19. Mai 2025 sind 35 Urteile (BGH, OLG, LG) ergangen, wobei der Großteil (28 Fälle, 80%) den Klägern Recht gab. 5 Urteile gingen zugunsten der Beklagten aus, 2 Fälle endeten mit einem Vergleich. Die hohen Erfolgsquoten der Kläger unterstreichen die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung der eigenen Kommunikation.

Die durchschnittlichen Streitwerte variieren je nach Gerichtsebene. Am BGH liegen sie bei etwa 60.000 Euro (mit Spitzenwerten bis 200.000 Euro), an den Oberlandesgerichten bei rund 30.000 Euro und an den Landgerichten bei durchschnittlich 15.000 Euro. Diese Zahlen zeigen, dass Greenwashing-Klagen nicht nur prinzipiell, sondern auch finanziell relevant sind.

Häufige Klagegründe und Erfolgsfaktoren

Die häufigsten Klagegründe im Jahr 2025 lassen sich in folgende Kategorien einteilen:

* **Klimaneutralitäts-Claims (40% der Fälle):** Hierbei liegt der Fokus auf Aussagen, die auf CO2-Kompensation (Offsetting) basieren. Das Urteil des BGH (I ZR 98/23) vom 27.06.2024 (Katjes) hat die Messlatte hochgelegt und erfordert eine transparente Offenlegung der Kompensationsmechanismen. * **Generische Umweltbegriffe (30% der Fälle):** Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „grün“ werden häufig als irreführend eingestuft, wenn sie nicht durch konkrete und messbare Nachweise belegt werden. * **Fehlende oder unzureichende Zertifizierungen (20% der Fälle):** Unternehmen, die auf Nachhaltigkeitsaspekte verweisen, müssen dies durch anerkannte Zertifikate belegen. EU-Bio, Fairtrade FLO oder GOTS sind hier Beispiele. * **Irreführende Angaben zu Recycling und Materialien (10% der Fälle):** Aussagen über die Recyclingfähigkeit von Produkten oder den Einsatz nachhaltiger Materialien müssen korrekt und nachvollziehbar sein.

Beklagte gewinnen in der Regel dann, wenn sie konkrete, externe Zertifizierungen vorweisen können, eine vollständige Methodik (z.B. Lebenszyklusanalyse, LCA) nachweisen und schnell auf Abmahnungen reagieren (innerhalb von 7 Tagen).

Relevante Zertifikate im Greenwashing-Kontext

Die Wahl des richtigen Zertifikats ist entscheidend. Neben den bereits genannten Zertifikaten wie EU-Bio, Demeter oder Fairtrade FLO sind auch Standards wie OEKO-TEX 100 (Textilien), Bluesign (Textilproduktion) und FSC/PEFC (Holz und Papier) relevant. Für Unternehmen, die ihre Klimabilanz verbessern möchten, sind ISO 14064-1 (CO2-Fußabdruck) und SBTi (Science Based Targets initiative) wichtige Referenzen. Die Verwendung eines anerkannten Zertifikats reduziert das Risiko von Klagen erheblich.

Ausblick auf 2026 und die EmpCo-Richtlinie

Mit der vollständigen Umsetzung der EmpCo-Richtlinie ab dem 27. September 2026 ist mit einem deutlichen Anstieg der Verfahren zu rechnen. Insbesondere die Per-se-Verbote für „klimaneutral“ mit Offsetting (Anhang I Nr. 4a UCPD i.d.F. EmpCo) und generische Behauptungen (Anhang I Nr. 2 UCPD i.d.F. EmpCo) werden zu einer Zunahme von Klagen führen. Es ist davon auszugehen, dass auch institutionelle Klagen (z.B. durch Verbraucherverbände) häufiger werden.

Marketing-Verantwortliche sollten jetzt handeln und ihre Kommunikation auf die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen ausrichten. Eine proaktive Überprüfung der eigenen Werbemittel, die Verwendung klarer und nachvollziehbarer Aussagen sowie die Nutzung anerkannter Zertifikate sind entscheidende Schritte, um das Risiko von Klagen zu minimieren. Die frühzeitige Beratung durch einen erfahrenen Juristen ist empfehlenswert.

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