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19. März 2026

Energieversorger 2026: Ökostrom-Tarife richtig bewerben

Ökostrom-Tarife sind ein heißes EmpCo-Thema. „Klimaneutraler Strom" wird ab 27.09.2026 nahezu vollständig abmahnfähig. „Grüner Strom" allein ist substantiierungspflichtig.

Die wichtigsten Ökostrom-Zertifikate: Herkunftsnachweise (GoO, Guarantees of Origin) — EU-amtlich, bestätigt EE-Erzeugung. Mindeststandard. TÜV SÜD EE02 — strenger Standard, mehr als 95 % EE-Strom aus Anlagen jünger als 6 Jahre. TÜV NORD EE01 — ähnlicher Standard. ok-power Label — Initiative von WWF, Verbraucherzentrale Bundesverband und Öko-Institut. Strenge Kriterien für Förderung neuer EE-Anlagen. Grüner Strom Label (Gold) — Label des Grüner-Strom-Vereins, Mindestanteil 33 % aus neuen Anlagen.

Was problematisch ist: „100 % Ökostrom" — ohne Zertifikat-Bezug nutzlos (kann auch GoOs aus Norwegen 1995 sein). „Klimaneutraler Strom" — Strom-Erzeugung emittiert zwingend (selbst Wind hat Bau-Emissionen). „Bio-Strom" — kein Lebensmittel-Bio-Recht anwendbar.

Reformulierungs-Beispiele: ❌ „Klimaneutraler Ökostrom" → ✓ „Ökostrom-Tarif mit TÜV-SÜD-EE02-Zertifizierung (95 % aus Anlagen < 6 Jahre), CO₂-Bilanz 8 g CO₂eq/kWh vs. Strom-Mix DE 350 g". ❌ „Grüner Strom" → ✓ „ok-power-zertifizierter Ökostrom-Tarif — Mindestens 33 % aus neu errichteten EE-Anlagen, Lieferanten-Liste verlinkt".

Besonderer Hinweis: Auch der Anbieter-Mix muss korrekt angegeben werden. Stromkennzeichnung (§ 42 EnWG) ist Pflicht und EmpCo-relevant: „Strom aus 100 % EE" stimmt nicht, wenn der Konzern auch fossile Kraftwerke betreibt — dann muss der Konzern-Mix ausgewiesen werden, nicht nur der Tarif-Mix.

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