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12. April 2026

Energieversorger 2026: Tarif-Werbung nach EmpCo

Die Bundesnetzagentur als neue Hürde: Seit 2024 hat die BNetzA ihr Aufsichtsregime gegenüber Energieversorgern verschärft. 2024 wurden erstmals Bußgelder gegen Tarifanbieter verhängt, die mit „grünem Strom" werben, aber tatsächlich Graustrom über Herkunftsnachweise „grün-waschen".

Stromtarife: „100 % Ökostrom" allein durch GoO/HKN ist abmahngefährdet (§ 5 UWG, EmpCo-Richtlinie EU 2024/825). Erlaubt: „Strom aus 100 % erneuerbaren Quellen mit konkreten Anlagen-IDs". Empfohlene Siegel: Grüner Strom Label (GSL), ok-power, TÜV SÜD EE01.

Gas-Tarife: „Klimaneutrales Erdgas" durch Kompensation ist per-se verboten ab 2026 (EmpCo). Erlaubt: Biogas-Anteil prozentual angeben, Methodik offenlegen. Anerkannt: Biogasregister Deutschland (dena-zertifiziert).

Wärme-Tarife: „CO₂-neutrale Wärme" durch Offsetting kritisch nach EmpCo Anhang I Nr. 4b. Erlaubt: Wärme-Erzeugungs-Mix mit kWh-Anteilen pro Quelle.

Strommix-Pflichten (§ 42 EnWG): Aufschlüsselung der Energieträger in %, CO₂-Emissionen pro kWh, radioaktiver Abfall pro kWh, bei Ökostrom Erzeugungs-Anlagen-Mix.

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