Zum Hauptinhalt springen
Alle Artikel

8. Jänner 2026

Substantiierungspflichten nach EmpCo: Der Stand der Green Claims Directive

Die EU hat zwei Greenwashing-Richtlinien: EmpCo (EU 2024/825) ab 27.09.2026 verbietet bestimmte Aussagen. Green Claims Directive (Vorschlag KOM 2023/166) verlangt Substantiierung. Wichtig: Die Verhandlungen zur Green Claims Directive liegen seit Juni 2025 auf Eis — die EU-Kommission kündigte an, den Vorschlag zurückziehen zu wollen, der Trilog wurde abgesagt. Ob und wann eigenständige EU-Substantiierungs-Pflichten kommen, ist offen.

Was die Green Claims Directive vorgesehen hat: Substantiierung jeder Umweltaussage VOR der Veröffentlichung. Externe Verifizierung durch akkreditierte Prüfstellen. Anerkennungs-System für Nachhaltigkeitssiegel. Verbot von Mehrfach-Zertifizierungen.

Aktueller Stand 2026 nach dem Verhandlungsstopp: Frankreich reguliert Klimaneutralitäts-Werbung bereits national (Loi Climat et Résilience, Décret n° 2022-539). Die Niederlande setzen mit der aktualisierten ACM-Leidraad Duurzaamheidsclaims auf konsequente Durchsetzung von Nachhaltigkeitsclaims.

Bedeutung für deutsche Unternehmen: Auch ohne in Kraft getretene Green Claims Directive bleiben Substantiierungs-Pflichten Teil des EU-Rechtsrahmens. Wer 2026 EmpCo-konform ist, erfüllt einen großen Teil der ursprünglich vorgesehenen Green-Claims-Vorgaben bereits.

Was der Entwurf verlangt hätte — und was davon heute schon Best Practice ist: Substantiierung jeder Umwelt-Aussage muss dokumentiert sein. Externe Zertifikate haben gegenüber Eigen-Audits einen höheren Nachweiswert. ISO 14067 (Carbon Footprint) ist der einschlägige Standard für die Produkt-CO2-Bilanz; CDP-Climate-Disclosure dient der Offenlegung.

Lange Sicht: Die EU positioniert sich als Vorreiter — UK, Schweiz, Australien und Kanada übernehmen ähnliche Standards. Für multinational tätige Unternehmen wird damit ein länderübergreifend einheitlicher Substantiierungs-Maßstab relevant.

Ist Ihre Website betroffen?

Kostenloser Check
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im österreichischen UWG (§§ 1, 2 samt Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.