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8. April 2026

Influencer-Marketing 2026: Auch Posts sind EmpCo-relevant

Influencer-Marketing ist Werbung — auch ohne ausdrücklichen „Werbung"-Hinweis. Damit gelten alle EmpCo-Regeln. Marken haften für die Aussagen ihrer Kooperationspartner, wenn ein Marketing-Vertrag besteht.

Die häufigsten Greenwashing-Fallen bei Influencern: „Diese Marke ist so nachhaltig!" — pauschal, ohne Beleg auf der Marken-Website abmahnfähig. „Ich liebe diese klimaneutrale Sneaker-Marke" — wenn der Hersteller selbst nicht „klimaneutral" werben darf, darf der Influencer es nicht erwähnen. „Aus 100 % Recyclingmaterial!" ohne GRS-Zertifikat-Hinweis — ist Substanziierung fehlt.

Marken-Verantwortung: Affiliate-Verträge müssen EmpCo-Standards beinhalten. Vor Veröffentlichung: Briefing zu erlaubten Begriffen + Verbots-Liste. Bei Verstoß: Vertragsstrafe + Recht zum Vertragsabbruch.

Reformulierungs-Beispiele für Influencer-Posts: ❌ „Diese Hose ist 100 % nachhaltig" → ✓ „Diese Hose besteht aus 100 % GOTS-zertifizierter Bio-Baumwolle [Link Zertifikat-Nr. GOTS-DE-2024-XYZ]". ❌ „Klimaneutrale Pflege-Routine" → ✓ „Pflege-Routine mit Marken-CO₂-Bilanz: 0,8 kg CO₂eq pro Anwendung (Daten der Marke, ISO-14044-LCA)".

Schattengefahren: Stories und temporäre Posts werden oft nicht regelmäßig auf Compliance geprüft — aber auch sie sind angreifbar. Snapchat-, Instagram-Story- oder TikTok-Posts können von Verbraucherschützern geschriebene Screenshots bei Klagen werden. Bewahren Sie alle Posts der Kooperationspartner mindestens 24 Monate auf.

Fazit: Auch wenn der Influencer als Privatperson wirkt — sobald Marketing-Vertrag, gelten EmpCo-Standards. Marken müssen Pre-Check und Briefing strukturiert organisieren.

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