2. April 2026
Naturkosmetik 2026: COSMOS-Standard statt „natürlich"
Naturkosmetik-Werbung ist regulatorisch komplex: EU-Kosmetik-VO (1223/2009), Lebensmittel-Informationsverordnung (wenn Inhaltsstoffe deklariert), EmpCo für Werbeaussagen, EU-Health-Claims-VO (wenn pflegende Wirkung beworben). Der Begriff „natürlich" allein hat keine gesetzliche Definition — daher ohne Zertifikat abmahnfähig.
Die 3 wichtigsten Naturkosmetik-Zertifikate: COSMOS Natural — internationaler Standard für 100 % natürliche Inhaltsstoffe (Mindestanteil 5 % bio bei Anwendung „organic"). Strenge Negativliste an ausgeschlossenen Substanzen. NATRUE — verbandseigene Zertifizierung mit drei Stufen (Natur, Bio, Bio aus kontrolliert biologischer Wildsammlung). BDIH — Bund Deutscher Industrie- und Handelsunternehmen für Arzneimittel, Reformwaren, Nahrungsergänzungsmittel und Körperpflegemittel. Traditioneller deutscher Standard.
Was NICHT zählt: Eigene Marken-Bezeichnungen wie „aus natürlichen Inhaltsstoffen", „Natural", „Pflanzlich". Stiftung-Warentest-Bewertungen (sind Tests, keine Zertifikate). „Vegan"-Logo allein (sagt nichts über Naturkosmetik-Eigenschaften).
Reformulierungs-Beispiele: ❌ „Natürliche Pflegeserie" → ✓ „COSMOS-Natural-zertifizierte Pflegeserie (5 % Bio-Anteil, Zertifikat-Nr. FR-2024-456)". ❌ „Aus 100 % natürlichen Inhaltsstoffen" → ✓ „NATRUE-zertifiziert (Bio-Stufe), 87 % natürliche Inhaltsstoffe, davon 19 % aus kontrolliert biologischem Anbau".
Besondere Vorsicht: Pflegende Wirkung. Auch Behauptungen wie „verzögert Hautalterung" oder „strafft die Haut" sind nicht EmpCo, aber EU-Kosmetik-VO Anhang VI/VII. Müssen wissenschaftlich belegbar sein. Naturkosmetik-Hersteller stehen also unter doppeltem Werbe-Recht.
Fazit: Lasse Naturkosmetik-Produkte zertifizieren ODER vermeide alle „natürlich"-Claims. Eigene Marken-Eco-Logos werden per-se verboten ab 27.09.2026.

