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30. April 2026

Regional-Claims 2026: Wann ist „heimisch" irreführend?

Ein bayerischer Eierhof bewarb seine Eier mit „aus heimischer Produktion" — die Eier kamen tatsächlich von Höfen aus über 200 km Entfernung. Nach § 5 UWG und der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) ist das irreführend.

Tenor: Verbraucher verstehen unter „heimisch" und „regional" eine räumliche Nähe von bis zu 100 km. Bei deutlicher Überschreitung dieser Distanz ohne klarstellende Information ist die Werbung nach § 5 UWG irreführend.

Praktische Auswirkung: „Regional" ohne Definition ist riskant ab 50 km. Ab 100 km ist es faktisch immer abmahn-gefährdet. Sichere Alternative: konkrete Angabe wie „aus Bayern" oder „aus dem Schwarzwald".

Branchen-Übertragung: Das Urteil gilt analog für Lebensmittel (alle Kategorien), Handwerksprodukte, Möbel & Holzwaren, touristische Dienstleistungen.

Sichere Formulierungen: „Hergestellt in [Bundesland]", „Aus dem Umkreis von 50 km um [Stadt]", „Schwäbische Fertigung, Komponenten aus DE/AT/CH", „Im Werk [Ort] mit Materialien aus der Region".

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