25. Jänner 2026
Rechtsanwalt für Greenwashing-Abmahnungen: Kosten + Vorgehen
Wenn die Abmahnung im Briefkasten liegt: 2026 werden tausende deutsche KMUs erstmals eine Greenwashing-Abmahnung erhalten. Die wichtigste Sofortmaßnahme: nicht ignorieren und nicht in Panik geraten. Stattdessen spezialisierten Anwalt einschalten.
Spezialisierte Kanzleien — Erfahrung in UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb), Werbe- und Markenrecht, Verbraucherschutzrecht, EU-Compliance (SFDR, EU-Taxonomie). Empfehlung: Anwaltssuchportale wie Anwalt.de mit Filter „UWG/Werberecht" — oder Empfehlung über IHK.
Typische Kosten — Erste Beratung 1-2 Stunden 200-400 €/h. Inkl. Bewertung der Abmahnung. Modifizierte Unterlassungserklärung: Anwaltskosten 800-2.500 €. Vertragsstrafe bei Wiederholung 5.000-25.000 €. Vollständige Verteidigung (Gerichts-Verfahren): Anwaltskosten 3.500-15.000 €. Streitwert typisch 25.000-100.000 €. Erfolgsquote für Beklagte 8-15 %.
Strategie-Optionen — Option 1 (90 % der Fälle): Modifizierte Unterlassungserklärung. Vertragsstrafe-Höhe verhandeln (Standardvorschlag oft zu hoch). Option 2: Anti-Klage (negative Feststellungsklage), selten erfolgreich. Option 3: Stillhalten — NICHT empfohlen.
Was Sie KEINESFALLS tun sollten: Abmahnung ignorieren (Fristen!), pauschal Unterlassungserklärung unterschreiben, Werbung sofort entfernen ohne Anwalt-Konsultation, an Verbraucherzentralen direkt schreiben.
Prävention ist 50× günstiger: Ein Empcora-Audit für 49 € verhindert Anwaltskosten und Vertragsstrafen im fünf-stelligen Bereich.

