27. Oktober 2026
Abmahnwelle 2025: Greenwashing im Visier der Verbraucherzentrale
Ab dem 27. September 2026 tritt die EU-Richtlinie 2024/825 (EmpCo) vollumfänglich in Kraft und verschärft die Regeln für Umweltaussagen in der Unternehmenskommunikation. Dies führt bereits jetzt zu einer erhöhten Prüfaktivität von Verbraucherorganisationen und einer damit einhergehenden Abmahnwelle.
Zunehmende Abmahnungen durch die Verbraucherzentrale
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat im Jahr 2025 bereits eine deutliche Zunahme der Abmahnungen im Bereich Greenwashing festgestellt. Während die genauen Zahlen variieren können, signalisiert der Trend eine verstärkte Kontrolle von Umweltaussagen. Der Fokus liegt dabei auf Unternehmen, die irreführende oder unbewiesene Behauptungen über die Umweltfreundlichkeit ihrer Produkte oder Dienstleistungen aufstellen. Insbesondere die Bereiche Lebensmittel, Mode und Energie sind betroffen.
Risikoreiche Umweltaussagen nach EmpCo
Die EmpCo-Richtlinie verbietet bestimmte Aussagen per se und stellt hohe Anforderungen an die Belegbarkeit anderer. Besonders kritisch sind:
* **Klimaneutralität mit Offsetting:** Wie das BGH-Urteil im Fall Katjes (I ZR 98/23) vom 27.06.2024 bestätigt, sind Behauptungen zur Klimaneutralität, die auf CO2-Kompensation basieren, grundsätzlich unzulässig. * **Generische Umweltbegriffe:** Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „grün“ dürfen nicht ohne konkreten, messbaren Nachweis verwendet werden. * **Eigene Nachhaltigkeitssiegel:** Unternehmen dürfen keine eigenen Siegel oder Labels verwenden, die nicht durch ein unabhängiges, externes Zertifizierungssystem abgesichert sind.
Auch Aussagen über die regionale Herkunft von Produkten können problematisch sein, wenn sie nicht durch entsprechende Zertifikate oder Nachweise belegt werden können. § 5 UWG und die EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) betonen die Notwendigkeit klarer und nachvollziehbarer Angaben zur Herkunft.
Konkrete Handlungsempfehlungen für Unternehmen
Um das Risiko von Abmahnungen zu minimieren, sollten Unternehmen folgende Maßnahmen ergreifen:
1. **Bestandsaufnahme:** Überprüfen Sie alle Marketingmaterialien, Website-Inhalte und Produktbeschreibungen auf potenziell problematische Umweltaussagen. 2. **Belege sammeln:** Stellen Sie sicher, dass alle Umweltaussagen durch anerkannte Zertifikate (z.B. EU-Bio, Fairtrade, Bluesign, FSC) oder andere nachvollziehbare Nachweise belegt werden können. 3. **Formulierungen anpassen:** Vermeiden Sie vage oder allgemeine Aussagen. Verwenden Sie stattdessen konkrete und messbare Angaben. 4. **Rechtliche Beratung:** Lassen Sie Ihre Marketingmaterialien von einem erfahrenen Juristen prüfen, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen der EmpCo-Richtlinie entsprechen. 5. **Monitoring:** Überwachen Sie regelmäßig die Aktivitäten von Verbraucherorganisationen und passen Sie Ihre Kommunikation entsprechend an.
Die frühzeitige Anpassung an die neuen Regelungen ist entscheidend, um kostspielige Abmahnungen und Reputationsschäden zu vermeiden. Ein proaktiver Compliance-Ansatz ist deutlich günstiger als die Abwehr von Rechtsstreitigkeiten.

