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5. März 2026

Wettbewerbszentrale 2026: Die 5 häufigsten Greenwashing-Streitfälle

Die Wettbewerbszentrale ist neben der DUH der wichtigste Greenwashing-Kläger in Deutschland. Sie vertritt rund 1.000 Unternehmen aus diversen Branchen und klagt seit 2024 verstärkt gegen Greenwashing. Hier die Top-5-Streitfälle 2025.

Fall 1: „Klimaneutral" durch reine Kompensation (47 % aller Fälle). Häufig betroffen: Lebensmittel, Versand-Dienstleister, Energie. Typischer Ausgang: Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe (5.000-25.000 €). Vergleichsquote: 85 %.

Fall 2: „Recyclingfähig" ohne tatsächliche Recyclingquote (22 %). Häufig betroffen: Verpackungs-Hersteller, Online-Shops mit Eigenmarken. Verteidigung: „theoretisch recyclebar nach EN 643". Erfolgreiches Verteidigungs-Argument: nur 30 % der Verfahren.

Fall 3: „Aus regionaler Erzeugung" bei Misch-Produkten (12 %). Häufig betroffen: Lebensmittel-Discount, Drogerie-Eigenmarken. Streitwerte: 5.000-15.000 €. Vergleichsquote: 60 %.

Fall 4: „Vegan" als impliziter Nachhaltigkeits-Claim (10 %). Verteidigung: „vegan bezieht sich nicht auf Klimabilanz". Mittelmäßig erfolgreich vor Gericht (40 %).

Fall 5: Eigene „Eco-Siegel" ohne externe Zertifizierung (9 %). Häufig betroffen: Mode (große Ketten mit „Conscious"-Linien), Drogerie. Klare Niederlage für die Beklagten (95 %). Per-se-Verbot ab 27.09.2026 wird diese Klagen vereinfachen.

Verfahrensablauf bei der Wettbewerbszentrale: 1. Vorab-Abmahnung mit 14-Tage-Frist. 2. Bei keine Reaktion oder Verweigerung: einstweilige Verfügung beim Landgericht. 3. Klage auf Unterlassung. 4. Klage auf Vertragsstrafe.

Besonderheit: Mitglieder profitieren. Wer Mitglied der Wettbewerbszentrale ist (jährlicher Beitrag 200-2.000 €) bekommt: Vorab-Beratung bei eigenen Werbe-Texten, Schutz vor unzulässigen Abmahnungen anderer Mitglieder, kostenlose Stellungnahmen zu Konkurrenz-Werbung.

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