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Alle Branchen Risiko: hoch

Energie: Greenwashing 2026

Die Energiewirtschaft steht nach EmpCo besonders im Fokus, weil sich Umweltaussagen direkt in Kaufentscheidungen niederschlagen. Die Bundesnetzagentur hat 2024 erstmals Bußgelder gegen Versorger verhängt, die mit „grünem Strom" werben, dabei aber Graustrom über Herkunftsnachweise „grün-waschen" (sog. „Greenwashing durch Zertifikatehandel"). Ab dem 27.09.2026 ist nach UWG n. F. Anhang Nr. 4b der Begriff „klimaneutral" durch reines Offsetting per-se verboten — bei Gas und Wärme wird das die Branche zwingen, Reduktionspfade tatsächlich zu zeigen oder die Aussage ganz zu unterlassen.

Typische Claims in Energie

  • grüner Strom"
  • klimaneutrales Gas"
  • saubere Energie"
  • emissionsfrei"
  • 100 % Ökostrom"
  • CO₂-neutrale Versorgung"
  • aus erneuerbaren Quellen"
  • klimafreundlicher Tarif"
  • umweltfreundliche Wärme"
  • grüne Mobilität"

Konkrete Beispiele (rot/gelb)

  • „100 % Ökostrom" ohne Herkunftsnachweise (GoO) auf Tarif-Detailseite
  • „Klimaneutrales Erdgas" durch reine CO₂-Kompensation ohne Reduktionspfad
  • „Aus erneuerbaren Quellen" bei tatsächlich graustromhaltigem Strommix
  • „CO₂-neutrale Wärme" durch Offsetting in Drittweltprojekten
  • „Grüner Strom" mit europäischen RECs aus Wasserkraft — irreführend, da kein zusätzlicher Ausbau

EmpCo-konforme Alternativen

Statt: 100 % Ökostrom"
Besser: Strom aus 100 % erneuerbaren Quellen (Wasserkraft 60 %, Wind 35 %, Solar 5 %) mit GoO Herkunftsnachweisen (siehe Anlage)"
Warum: Anteile + Quelle transparent statt Pauschalaussage.
Statt: Klimaneutrales Erdgas"
Besser: Erdgas mit 15 % Biogas-Beimischung (Biogasregister-ID 12345), restliche 85 % über VCS-Projekte kompensiert"
Warum: EmpCo Anhang I Nr. 4b — Offsetting allein verboten, hier mit konkreter Reduktion (Biogas) kombiniert.
Statt: Saubere Energie für Ihr Zuhause"
Besser: Strom mit CO₂-Faktor 12 g/kWh (vs. Bundes-Mix 380 g/kWh) — siehe Stromkennzeichnung nach § 42 EnWG"
Warum: Konkreter Wert + Vergleichsbasis statt vager Adjektiv.

Empfehlungen

  • Herkunftsnachweise (GoO/HKN) mit Anlagen-ID und Erzeugungsjahr im Tarif verlinken
  • Strommix vollständig nach § 42 EnWG offenlegen (auch der schmutzige Anteil)
  • CO₂-Reduktion und Kompensation strikt trennen — Scope 1+2 jährlich auditieren
  • Bei Gas: Biogas-Anteil prozentual angeben, Quelle nennen (Bioabfall, Klärgas etc.)
  • TÜV SÜD EE01 oder Grüner Strom Label (GSL) statt Eigen-Siegel

Anerkannte Zertifikate

Grüner Strom Label (GSL)
Vom NABU & BUND getragenes Label, fordert zusätzliche Anlagen-Investitionen.
ok-power
Strenges Label mit Neuanlagen-Pflicht und CO₂-Bilanz.
TÜV SÜD EE01
100 % Erneuerbare-Energien-Zertifizierung mit Auditpflicht.
EECS/GoO
EU-weite Herkunftsnachweise, an Erzeugungs-Anlage gebunden.
Biogasregister Deutschland
Nachweis für Biogas-Beimischung, dena-zertifiziert.

Relevante Urteile

BGH · I ZR 98/23 · 2024
Katjes — „klimaneutral" ohne direkte Offenlegung der CO₂-Berechnungs- und Kompensationsmethoden ist irreführend nach § 5 UWG. Analog auf Energieversorger übertragbar.

Häufige Fragen

Sind Herkunftsnachweise (GoO/HKN) ausreichend für „grüner Strom"?

Nein — die Bundesnetzagentur und Gerichte verlangen nach § 5 UWG und der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) zusätzlich tatsächlichen Anlagen-Ausbau oder direkte PPA-Verträge. Reines Zertifikatehandel = Greenwashing.

Was ist mit „CO₂-neutralem" Gas durch Kompensation?

Ab 27.09.2026 nach EmpCo Anhang I Nr. 4b per-se verboten. Übergangslösung: Biogas-Anteil prozentual ausweisen, Kompensation nur als Ergänzung darstellen, Methodik (VCS, Gold Standard, Projekttyp) am Tarif verlinken.

Welche Strommix-Pflichten habe ich nach § 42 EnWG?

Jeder Energieversorger muss den Strommix in der Rechnung und auf der Tarif-Detailseite ausweisen, inkl. CO₂-Emissionen pro kWh und radioaktivem Abfall. Bei „Ökostrom"-Tarifen muss zusätzlich der Erzeugungsmix der gebundenen Anlagen offengelegt werden.

Darf ich mit „nachhaltig" werben?

Generisch nein. Konkret ja: „nachhaltige Wasserkraftanlage Walchensee" mit Verweis auf Erzeugungs-Anlage und ökologische Mindeststandards (Restwasser, Fischpass). Begriff allein gilt als irreführend.

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