Energie: Greenwashing 2026
Die Energiewirtschaft steht nach EmpCo besonders im Fokus, weil sich Umweltaussagen direkt in Kaufentscheidungen niederschlagen. Die Bundesnetzagentur hat 2024 erstmals Bußgelder gegen Versorger verhängt, die mit „grünem Strom" werben, dabei aber Graustrom über Herkunftsnachweise „grün-waschen" (sog. „Greenwashing durch Zertifikatehandel"). Ab dem 27.09.2026 ist nach UWG n. F. Anhang Nr. 4b der Begriff „klimaneutral" durch reines Offsetting per-se verboten — bei Gas und Wärme wird das die Branche zwingen, Reduktionspfade tatsächlich zu zeigen oder die Aussage ganz zu unterlassen.
Typische Claims in Energie
- „grüner Strom"
- „klimaneutrales Gas"
- „saubere Energie"
- „emissionsfrei"
- „100 % Ökostrom"
- „CO₂-neutrale Versorgung"
- „aus erneuerbaren Quellen"
- „klimafreundlicher Tarif"
- „umweltfreundliche Wärme"
- „grüne Mobilität"
Konkrete Beispiele (rot/gelb)
- „100 % Ökostrom" ohne Herkunftsnachweise (GoO) auf Tarif-Detailseite
- „Klimaneutrales Erdgas" durch reine CO₂-Kompensation ohne Reduktionspfad
- „Aus erneuerbaren Quellen" bei tatsächlich graustromhaltigem Strommix
- „CO₂-neutrale Wärme" durch Offsetting in Drittweltprojekten
- „Grüner Strom" mit europäischen RECs aus Wasserkraft — irreführend, da kein zusätzlicher Ausbau
EmpCo-konforme Alternativen
Empfehlungen
- Herkunftsnachweise (GoO/HKN) mit Anlagen-ID und Erzeugungsjahr im Tarif verlinken
- Strommix vollständig nach § 42 EnWG offenlegen (auch der schmutzige Anteil)
- CO₂-Reduktion und Kompensation strikt trennen — Scope 1+2 jährlich auditieren
- Bei Gas: Biogas-Anteil prozentual angeben, Quelle nennen (Bioabfall, Klärgas etc.)
- TÜV SÜD EE01 oder Grüner Strom Label (GSL) statt Eigen-Siegel
Anerkannte Zertifikate
Relevante Urteile
Häufige Fragen
Sind Herkunftsnachweise (GoO/HKN) ausreichend für „grüner Strom"?
Nein — die Bundesnetzagentur und Gerichte verlangen nach § 5 UWG und der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) zusätzlich tatsächlichen Anlagen-Ausbau oder direkte PPA-Verträge. Reines Zertifikatehandel = Greenwashing.
Was ist mit „CO₂-neutralem" Gas durch Kompensation?
Ab 27.09.2026 nach EmpCo Anhang I Nr. 4b per-se verboten. Übergangslösung: Biogas-Anteil prozentual ausweisen, Kompensation nur als Ergänzung darstellen, Methodik (VCS, Gold Standard, Projekttyp) am Tarif verlinken.
Welche Strommix-Pflichten habe ich nach § 42 EnWG?
Jeder Energieversorger muss den Strommix in der Rechnung und auf der Tarif-Detailseite ausweisen, inkl. CO₂-Emissionen pro kWh und radioaktivem Abfall. Bei „Ökostrom"-Tarifen muss zusätzlich der Erzeugungsmix der gebundenen Anlagen offengelegt werden.
Darf ich mit „nachhaltig" werben?
Generisch nein. Konkret ja: „nachhaltige Wasserkraftanlage Walchensee" mit Verweis auf Erzeugungs-Anlage und ökologische Mindeststandards (Restwasser, Fischpass). Begriff allein gilt als irreführend.
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