Zum Hauptinhalt springen
Alle Branchen Risiko: mittel

Finanzen: Greenwashing 2026

Die Finanzbranche steht im Fokus der EmpCo-Richtlinie und der zunehmenden Regulierung nachhaltiger Finanzprodukte (SFDR). Insbesondere „grüne“ Finanzprodukte wie Fonds und Anleihen sind abmahngefährdet, da Verbraucher bei der Anlageentscheidung stark auf Nachhaltigkeitsaspekte achten. Die BaFin-Verfahren gegen die DWS im Jahr 2022/23 haben gezeigt, dass irreführende Angaben zur ESG-Integration und mangelnde Transparenz zu erheblichen Sanktionen führen können. Ab dem 27.09.2026 verschärft die EmpCo-Richtlinie die Anforderungen an die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen. Generische Behauptungen wie „nachhaltige Geldanlage“ oder „ESG-konform“ ohne konkrete Substantiierung sind gemäß Anhang I Nr. 2 UCPD unzulässig. Insbesondere die Behauptung „klimaneutral“ ist gemäß Anhang I Nr. 4a per se verboten, wenn sie auf CO2-Kompensation basiert. Finanzdienstleister müssen daher ihre Marketingkommunikation anpassen und sicherstellen, dass alle Nachhaltigkeitsclaims durch transparente Daten, messbare Kriterien und anerkannte Standards (z.B. SFDR, EU-Taxonomie, GRI) belegt werden. Die klare Kommunikation der ESG-Methodik und die Offenlegung der zugrunde liegenden Datenquellen sind entscheidend, um Abmahnungen und Bußgelder zu vermeiden. Die Fokussierung auf konkrete Reduktionsziele und die Vermeidung von reinem Offsetting sind ebenfalls wichtige Aspekte, um die Anforderungen der EmpCo-Richtlinie zu erfüllen.

Typische Claims in Finanzen

  • nachhaltige Geldanlage"
  • grüner Fonds"
  • ESG-konform"
  • Impact Investing"
  • CO2-neutrales Portfolio"

Konkrete Beispiele (rot/gelb)

  • „Grüner Fonds“ ohne transparente SFDR-Klassifizierung (Art. 8/9)
  • „ESG-konforme Anleihen“ ohne Offenlegung der ESG-Kriterien und Ratings
  • „CO2-neutrales Portfolio“ durch reine Kompensation ohne Reduktionsziele

EmpCo-konforme Alternativen

Statt: Nachhaltige Geldanlage"
Besser: Fonds investiert zu mindestens 70% in Unternehmen mit einem MSCI ESG Rating von BBB oder höher."
Warum: Generischer Begriff durch messbare Kriterien ersetzt, Vermeidung von § 5 UWG.
Statt: Grüner Fonds"
Besser: SFDR Art. 9 Fonds, der ausschließlich in nachhaltige Investitionen gemäß EU-Taxonomie investiert."
Warum: Konkrete Klassifizierung nach SFDR, Vermeidung von Anhang I Nr. 2 UCPD.

Empfehlungen

  • Einhaltung der SFDR-Verordnung (Offenlegungspflichten Art. 8/9)
  • Transparente Darstellung der ESG-Methodik und Datenquellen
  • Überprüfung der EU-Taxonomie-Konformität der Investitionen
  • Vermeidung von generischen Aussagen wie „nachhaltig“ ohne Konkretisierung
  • Klare Kommunikation von Kompensationsmechanismen (falls genutzt)

Anerkannte Zertifikate

SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation)
EU-Verordnung zur Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte (Art. 8/9).
EU-Taxonomie
Klassifizierung nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten gemäß EU-Regulierung.
GRI (Global Reporting Initiative)
Internationaler Standard für Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Relevante Urteile

BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) · Nicht direkt vergleichbare Urteile, BaFin-Verfahren · 2023
BaFin-Verfahren gegen DWS (2022/23) zeigten, dass unzureichende ESG-Integration und irreführende Angaben in Vertriebsmaterialien zu erheblichen Sanktionen führen können.

Häufige Fragen

Was bedeutet SFDR Art. 8/9?

Art. 8 Fonds fördern ökologische oder soziale Merkmale, Art. 9 Fonds investieren nachhaltig und haben ein konkretes ESG-Ziel. Die Klassifizierung muss transparent offengelegt werden.

Darf ich weiterhin mit "CO2-neutral" werben?

Nein, gemäß EmpCo Anhang I Nr. 4a ist die Behauptung "klimaneutral" mit Offsetting per se verboten. Nur die Reduktion des CO2-Fußabdrucks ist zulässig.

Welche Konsequenzen drohen bei irreführenden ESG-Claims?

Neben Abmahnungen durch Wettbewerber und Verbraucherverbände drohen Bußgelder durch die BaFin und Reputationsschäden.

Ist Ihre Finanzen Website betroffen?

Kostenloser Check — in 30 Sekunden wissen Sie Bescheid.

Jetzt prüfen