Gartenbau & Blumen: Greenwashing 2026
Der Gartenbau und Blumenhandel sind besonders abmahngefaehrt, da Verbraucher zunehmend Wert auf Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit legen. Gleichzeitig sind die Produkte oft komplex in ihrer Herstellung und Lieferkette, was Raum für Greenwashing-Praktiken bietet. Die EU-Richtlinie 2024/825 (EmpCo) verschärft ab dem 27.09.2026 die Anforderungen an die Transparenz und Nachweisbarkeit von Umweltbehauptungen. Besonders kritisch sind Behauptungen wie „Bio“, „pestizidfrei“ oder „nachhaltig“, die ohne entsprechende Zertifizierungen oder konkrete Belege als irreführend eingestuft werden können. Das Urteil des BGH (I ZR 98/23) im Fall Katjes hat gezeigt, dass auch die Verwendung von Begriffen wie „klimaneutral“ ohne detaillierte Offenlegung der Berechnungsmethode und Kompensationsmaßnahmen rechtliche Konsequenzen haben kann. Dies gilt analog auch für Behauptungen zur CO2-Bilanz von Pflanzen und Blumen. Die EmpCo-Richtlinie verbietet gemäß Anhang I Nr. 2 UCPD generische Behauptungen ohne anerkannten Nachweis. Das bedeutet, dass Gartenbaubetriebe und Blumenhändler ihre Marketingkommunikation grundlegend überdenken und auf transparente, nachvollziehbare und zertifizierte Informationen setzen müssen. Eine klare Kennzeichnung mit Gütesiegeln wie EU-Bio, Demeter oder Naturland ist unerlässlich, um Abmahnungen zu vermeiden und das Vertrauen der Verbraucher zu gewinnen. Die Dokumentation der Anbaumethoden, der Lieferkette und des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln ist ebenfalls von großer Bedeutung.
Typische Claims in Gartenbau & Blumen
- „bio-pflanzen"
- „pestizidfrei"
- „nachhaltig angebaut"
- „umweltfreundliche Produktion"
- „bienenfreundlich"
Konkrete Beispiele (rot/gelb)
- „Pestizidfrei angebaut“ ohne unabhängige Rückstandsanalyse und Nachweis
- „Bio-Pflanzen“ ohne gültiges EU-Bio-Zertifikat und Kontrollstellennummer
- „Nachhaltige Orchideen“ ohne Angaben zur Wassernutzung, Düngung oder Transport
EmpCo-konforme Alternativen
Empfehlungen
- Gültiges EU-Bio-Zertifikat (DE-ÖKO-XXX) mit Kontrollstellennummer angeben.
- Bei Verwendung von Pflanzenschutzmitteln: Art, Menge und Zeitpunkt der Anwendung transparent dokumentieren.
- Lieferkette rückverfolgbar machen (Herkunft, Anbaubedingungen, Transportwege).
- Zertifizierungen wie Naturland oder Demeter zusätzlich zum EU-Bio-Siegel nutzen und hervorheben.
Anerkannte Zertifikate
Relevante Urteile
Häufige Fragen
Darf ich Pflanzen als „bienenfreundlich“ bewerben?
Ja, aber nur, wenn Sie nachweisen können, dass die Pflanzen Nektar und Pollen in ausreichender Menge und Qualität bieten und keine bienenschädlichen Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden.
Was bedeutet die EmpCo-Richtlinie für den Verkauf von Bio-Pflanzen?
Ab dem 27.09.2026 ist die Verwendung des Begriffs „Bio“ ohne gültiges EU-Bio-Zertifikat und Kontrollstellennummer unzulässig und stellt eine irreführende geschäftliche Handlung dar (§ 5 UWG).
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