Zum Hauptinhalt springen
Alle Branchen Risiko: hoch

Lebensmittel: Greenwashing 2026

Lebensmittel sind nach EmpCo-Direktive und BGH-Rechtsprechung die abmahngefährdetste Branche: Verbraucher entscheiden in Sekunden auf Basis von Verpackungsclaims, und Mitbewerber wie die Verbraucherzentralen klagen seit Jahren aktiv gegen unbelegte Umweltaussagen. Das Katjes-Urteil (BGH I ZR 98/23) hat 2024 klargestellt: „klimaneutral" ist nur zulässig, wenn die zugrundeliegenden CO₂-Berechnungs- und Kompensationsmethoden direkt am Produkt verlinkt sind. „Nachhaltig" allein gilt als generisch und damit irreführend.

Typische Claims in Lebensmittel

  • nachhaltig angebaut"
  • klimaneutral produziert"
  • umweltfreundliche Verpackung"
  • ökologisch"
  • aus regionaler Erzeugung"
  • CO₂-neutral"
  • natürlich"
  • fair gehandelt"
  • umweltschonend"
  • enkeltauglich"

Konkrete Beispiele (rot/gelb)

  • „Nachhaltig angebauter Kaffee" ohne Zertifikat oder Lieferkettennachweis
  • „Klimaneutrale Schokolade" durch CO₂-Offsetting statt Reduktion
  • „Aus regionaler Erzeugung" ohne Definition von Region (Bsp. Eier aus 200 km Entfernung)
  • „Natürlich" auf hochverarbeitetem Produkt mit Aromen E-Stoffen
  • „Bio-Inspiration" — Wortspiel als Greenwashing-Indikator (BGH 2024)

EmpCo-konforme Alternativen

Statt: Klimaneutrale Schokolade"
Besser: CO₂-Fußabdruck pro Tafel um 42 % reduziert (Scope 1+2, 2024 vs. 2020) — restliche 58 % über Gold-Standard-Projekte kompensiert"
Warum: EmpCo Anhang I Nr. 4a (Per-se-Verbot für „klimaneutral" ohne direkte Offenlegung). Reduktion + Kompensation klar trennen.
Statt: Nachhaltig angebauter Kaffee"
Besser: Bio-zertifiziert (DE-ÖKO-007), Rainforest Alliance, direkt von Kooperative La Paz, Kolumbien"
Warum: Generischer Begriff durch konkrete Zertifizierung + Herkunft ersetzen — erfüllt Substantiierungspflicht.
Statt: Aus regionaler Erzeugung"
Besser: Hergestellt in Bayern aus Milch von Höfen im Umkreis von 50 km um Pfaffenhofen"
Warum: Region eindeutig definieren — Verbrauchererwartung (~50 km) konkret bestätigen.
Statt: Natürlich"
Besser: Ohne zugesetzten Industriezucker, ohne Aromen, ohne Konservierungsstoffe (vollständige Zutatenliste siehe Verpackung)"
Warum: „Natürlich" allein ist unbestimmt — konkrete Negativ-Aussagen sind belastbar.

Empfehlungen

  • EU-Bio-Siegel mit Kontrollstelle (DE-ÖKO-XXX) nutzen
  • Demeter, Naturland, Bioland mit Mitgliedsnummer angeben
  • Fairtrade FLO-ID am Produkt verlinken
  • Lieferkette transparent (Land, Region, Verarbeiter) offenlegen
  • CO₂-Reduktion (Scope 1+2) statt Offsetting kommunizieren

Anerkannte Zertifikate

EU-Bio (DE-ÖKO-XXX)
EU-weit verpflichtende Bio-Kennzeichnung mit Kontrollstellennummer.
Demeter
Strengster deutscher Bio-Verband, biodynamische Landwirtschaft.
Naturland
Internationaler Bio-Verband mit zusätzlichen Sozialstandards.
Fairtrade FLO
Faire Handelsbeziehungen, FLO-ID am Produkt prüfbar.
Rainforest Alliance
Biodiversitäts- und Sozialstandards für Kaffee, Kakao, Tee.
V-Label
Vegetarisch/Vegan-Kennzeichnung, geprüfte Inhaltsstoffe.

Relevante Urteile

BGH · I ZR 98/23 · 2024
Katjes — „klimaneutral" ohne direkte Offenlegung der CO₂-Berechnungs- und Kompensationsmethoden auf der Verpackung ist irreführende geschäftliche Handlung nach § 5 UWG.

Häufige Fragen

Darf ich noch mit „bio" werben?

Ja, sofern Sie EU-Bio-zertifiziert sind und die Kontrollstellennummer (z. B. DE-ÖKO-007) auf der Verpackung angeben. Der Begriff „bio" ist EU-weit gesetzlich geschützt — ohne Zertifizierung ist die Verwendung verboten.

Ist „klimaneutral" auf Lebensmitteln ab 2026 komplett verboten?

Nicht pauschal. Verboten ist die Aussage ohne direkte Offenlegung der zugrundeliegenden CO₂-Berechnungs- und Kompensationsmethodik. Wer Reduktionspfad + Kompensation transparent dokumentiert (z. B. Gold Standard, VCS) und am Produkt verlinkt, kann den Begriff nach EmpCo Anhang I Nr. 4a weiterhin nutzen.

Was ist mit „regional" — wie viele Kilometer sind erlaubt?

Die Rechtsprechung legt typischerweise 50-100 km zugrunde. Nach § 5 UWG und der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) ist „heimisch" bei über 100 km Lieferdistanz irreführend. Sicherer Weg: konkrete Region nennen („Bayern", „Schwarzwald") statt vager Begriffe.

Reicht das Fairtrade-Logo?

Ja, mit FLO-ID am Produkt. Wichtig: Bei Mischprodukten (z. B. Schokolade mit 30 % Fairtrade-Kakao) muss der Anteil prozentual angegeben werden — sonst suggeriert das Logo eine 100 %-Fairtrade-Zusammensetzung, die nicht vorliegt.

Wer kann mich abmahnen?

Mitbewerber, Verbraucherschutzverbände (z. B. Verbraucherzentrale Bundesverband), die Wettbewerbszentrale und seit 2026 auch qualifizierte Wirtschaftsverbände nach § 8 Abs. 3 UWG n. F. Die Abmahnkosten liegen typischerweise bei 1.500-5.000 € pro Verstoß.

Ist Ihre Lebensmittel Website betroffen?

Kostenloser Check — in 30 Sekunden wissen Sie Bescheid.

Jetzt prüfen