Lebensmittel: Greenwashing 2026
Lebensmittel sind nach EmpCo-Direktive und BGH-Rechtsprechung die abmahngefährdetste Branche: Verbraucher entscheiden in Sekunden auf Basis von Verpackungsclaims, und klagebefugte Verbände wie die Deutsche Umwelthilfe und Verbraucherzentralen gehen seit Jahren aktiv gegen unbelegte Umweltaussagen vor. Das Katjes-Urteil (BGH I ZR 98/23) hat 2024 klargestellt: Werbung mit „klimaneutral" muss bereits in der Werbung selbst darüber aufklären, ob die Neutralität auf Emissionsreduktion oder auf Kompensation beruht — ein QR-Code oder Link genügt nicht. Ab dem 27.09.2026 verbietet EmpCo Anhang I Nr. 4c kompensationsbasierte Neutralitätsaussagen sogar per se. „Nachhaltig" allein gilt als generisch und damit irreführend.
Hinweis für Österreich: Dieser Beitrag beschreibt das deutsche Durchsetzungssystem (Abmahnung, Wettbewerbszentrale, Bußgeld nach § 19 UWG). In Österreich treten an deren Stelle Aufforderungsschreiben und Unterlassungsklagen durch Mitbewerber, den Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb und den VKI. Die EU-Vorgaben der EmpCo-Richtlinie gelten in beiden Ländern gleichermaßen.
Typische Claims in Lebensmittel
- „nachhaltig angebaut"
- „klimaneutral produziert"
- „umweltfreundliche Verpackung"
- „ökologisch"
- „aus regionaler Erzeugung"
- „CO₂-neutral"
- „natürlich"
- „fair gehandelt"
- „umweltschonend"
- „enkeltauglich"
Konkrete Beispiele (rot/gelb)
- „Nachhaltig angebauter Kaffee" ohne Zertifikat oder Lieferkettennachweis
- „Klimaneutrale Schokolade" durch CO₂-Offsetting statt Reduktion
- „Aus regionaler Erzeugung" ohne Definition von Region (Bsp. Eier aus 200 km Entfernung)
- „Natürlich" auf hochverarbeitetem Produkt mit Aromen E-Stoffen
- „Bio-Inspiration" — Wortspiel als Greenwashing-Indikator
Anerkannte Zertifikate
Relevante Urteile
Deutsche Referenz-Rechtsprechung (BGH) — zur Orientierung, in Österreich nicht bindend.
Häufige Fragen
Darf ich noch mit „bio" werben?
Ja, sofern Sie EU-Bio-zertifiziert sind und die Kontrollstellennummer (z. B. DE-ÖKO-007) auf der Verpackung angeben. Der Begriff „bio" ist EU-weit gesetzlich geschützt — ohne Zertifizierung ist die Verwendung verboten.
Ist „klimaneutral" auf Lebensmitteln ab 2026 komplett verboten?
Beruht die behauptete Klimaneutralität auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen, ist die Aussage ab dem 27.09.2026 per se verboten (EmpCo Anhang I Nr. 4c) — auch dann, wenn die Kompensation transparent dokumentiert ist (z. B. Gold Standard, VCS). Zulässig bleibt die getrennte, faktische Kommunikation: konkrete Reduktionswerte nennen und Kompensationsprojekte gesondert beschreiben, ohne daraus eine „Neutralität" abzuleiten.
Was ist mit „regional" — wie viele Kilometer sind erlaubt?
Eine feste Kilometergrenze gibt es nicht — maßgeblich ist die Verkehrsauffassung im Einzelfall (§ 5 UWG, EU 2024/825). Sicherer Weg: eine konkrete Region nennen („Bayern", „Schwarzwald") statt vager Begriffe wie „regional" oder „heimisch".
Reicht das Fairtrade-Logo?
Ja, mit FLO-ID am Produkt. Wichtig: Bei Mischprodukten (z. B. Schokolade mit 30 % Fairtrade-Kakao) muss der Anteil prozentual angegeben werden — sonst suggeriert das Logo eine 100 %-Fairtrade-Zusammensetzung, die nicht vorliegt.
Wer kann mich abmahnen?
Mitbewerber, Verbraucherschutzverbände (z. B. Verbraucherzentrale Bundesverband), die Wettbewerbszentrale sowie qualifizierte Wirtschaftsverbände nach § 8 Abs. 3 UWG. Die Abmahnkosten hängen vom Streitwert und Einzelfall ab und können von niedrigen drei- bis in den fünfstelligen Bereich reichen.
Ist Ihre Lebensmittel Website betroffen?
Kostenloser Check — in der Regel in etwa einer Minute wissen Sie Bescheid.
Jetzt prüfenEmpcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im österreichischen UWG (§§ 1, 2 samt Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.

