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Alle Branchen Risiko: mittel

Möbel & Einrichtung: Greenwashing 2026

Die Möbel- und Einrichtungsbranche steht ab 2026 vor erheblichen Herausforderungen durch die EU-EmpCo-Richtlinie (2024/825) und die damit verbundene Verschärfung des Wettbewerbsrechts. Verbraucher legen zunehmend Wert auf Nachhaltigkeit, was zu einem Anstieg von „Greenwashing“-Praktiken führt. Unternehmen, die irreführende Umweltaussagen treffen, riskieren nicht nur Abmahnungen gemäß § 5 UWG, sondern auch Imageschäden und Vertrauensverluste. Gemäß § 5 UWG und der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) gilt der Begriff „nachhaltig” ohne transparente Lieferketten oder anerkannte Zertifikate als irreführend. Dies gilt auch für die Möbelbranche, in der die Herkunft des Holzes, die verwendeten Materialien und die Produktionsbedingungen eine entscheidende Rolle spielen. Die EmpCo-Richtlinie verschärft diese Anforderungen ab dem 27.09.2026, indem sie generische Behauptungen ohne anerkannten Nachweis verbietet (Anhang I Nr. 2 UCPD). Besonders kritisch ist die Verwendung von Begriffen wie „umweltfreundlich“ oder „natürlich“ ohne konkrete Belege. Hersteller müssen nachweisen, dass ihre Möbel tatsächlich umweltfreundlich sind, beispielsweise durch die Verwendung von Schadstoffarmen Lacken (DIN EN 71-3), die Zertifizierung nach dem Blauen Engel oder Cradle to Cradle. Auch die Behauptung „klimaneutral“ ist ab 2026 unzulässig, wenn sie auf CO2-Kompensation basiert (Anhang I Nr. 4a UCPD). Stattdessen müssen Unternehmen konkrete Reduktionsziele und transparente Angaben zum CO2-Fußabdruck ihrer Produkte vorlegen. Die Fokussierung auf transparente Lieferketten, anerkannte Zertifikate und konkrete Produktinformationen ist der Schlüssel zu einem abmahnsicheren und nachhaltigen Marketingauftritt in der Möbel- und Einrichtungsbranche.

Typische Claims in Möbel & Einrichtung

  • nachhaltiges Holz"
  • umweltfreundliche Möbel"
  • natürliche Materialien"
  • klimaneutral produziert"
  • ressourcenschonende Herstellung"

Konkrete Beispiele (rot/gelb)

  • „Nachhaltige Holzkollektion" ohne Angabe der Holzart und Zertifizierung
  • „Umweltfreundliche Möbel" ohne Nachweis der Schadstoffarmut (z.B. Blauer Engel)
  • „Klimaneutrale Lieferung" durch CO2-Kompensation ohne Reduktionsziele

EmpCo-konforme Alternativen

Statt: Nachhaltiges Holz"
Besser: FSC-zertifiziertes Buchenholz aus nachhaltiger Forstwirtschaft (DE-FSC-123456)"
Warum: Generischer Begriff durch konkrete Zertifizierung und Holzart ersetzt.
Statt: Umweltfreundliche Möbel"
Besser: Möbel mit Blauer Engel RAL-UZ 178 für geringe Emissionen und hohe Langlebigkeit"
Warum: Generischer Begriff durch spezifisches Umweltzeichen mit konkreten Kriterien ersetzt.

Empfehlungen

  • FSC- oder PEFC-Zertifizierung mit Lizenznummer angeben
  • Holzart und Herkunft transparent offenlegen (z.B. "Buche aus nachhaltiger Forstwirtschaft in Deutschland")
  • Verwendung von Lacken und Farben nach DIN EN 71-3 (Kinderspielzeugnorm)
  • Cradle to Cradle Certified Material Health Certificate vorlegen
  • CO2-Fußabdruck nach ISO 14064-1 berechnen und transparent darstellen

Anerkannte Zertifikate

FSC
Forest Stewardship Council – Zertifizierung für nachhaltige Forstwirtschaft. Lizenznummer erforderlich.
PEFC
Programme for the Endorsement of Forest Certification – Alternative zu FSC, ebenfalls mit Lizenznummer.
Blauer Engel RAL-UZ
Umweltzeichen für Möbel, das die Schadstoffarmut und Ressourcenschonung bewertet.
Cradle to Cradle
Zertifizierung für Kreislaufwirtschaft, bewertet Materialgesundheit, Materialwiederverwendbarkeit, erneuerbare Energien und Wassermanagement.

Relevante Urteile

BGH · I ZR 98/23 · 2024
Katjes — „klimaneutral" ohne direkte Offenlegung der CO₂-Berechnungs- und Kompensationsmethoden ist irreführend nach § 5 UWG. Analog auf Möbelwerbung übertragbar.

Häufige Fragen

Darf ich weiterhin "nachhaltig" für Möbel werben?

Ja, aber nur, wenn Sie dies durch anerkannte Zertifikate (FSC, PEFC, Cradle to Cradle) oder transparente Angaben zur Lieferkette und Materialzusammensetzung belegen können. Ansonsten drohen Abmahnungen gemäß § 5 UWG und EmpCo.

Was bedeutet die EmpCo-Richtlinie für meine Möbelwerbung ab 2026?

Die EmpCo-Richtlinie verbietet generische Behauptungen ohne Nachweis (Anhang I Nr. 2 UCPD). "Klimaneutral" durch Offsetting ist ab 27.09.2026 verboten (Anhang I Nr. 4a UCPD). Konzentrieren Sie sich auf transparente Angaben zu Materialien, Herkunft und Zertifizierungen.

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