Pharma & Naturkosmetik: Greenwashing 2026
Die Pharma- und Naturkosmetikbranche ist besonders abmahngefährdet, da Verbraucher hier besonders sensibel auf gesundheitsbezogene Aussagen und Nachhaltigkeitsversprechen reagieren. Die EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) verschärft ab dem 27.09.2026 die Anforderungen an die Transparenz und Belegbarkeit von Werbeaussagen erheblich. Insbesondere generische Behauptungen wie „natürliche Heilung“ oder „pflanzliche Wirkstoffe“ sind ohne wissenschaftlichen Nachweis oder Zertifizierung unzulässig (Anhang I Nr. 2 UCPD). Nach § 5 UWG und der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) kann auch die Verwendung von Begriffen wie „natürlich” irreführend sein, wenn Produkte zugesetzte Aromen oder Verdickungsmittel enthalten. Entsprechend gilt, dass „nachhaltige Produkte” ohne transparente Lieferketten oder anerkannte Zertifikate ebenfalls als irreführend und damit abmahngefährdet einzustufen sind. Die EmpCo-Richtlinie führt zu einem Per-se-Verbot für Behauptungen über Klimaneutralität, die durch Offsetting kompensiert werden (Anhang I Nr. 4a UCPD). Hersteller müssen stattdessen auf konkrete Reduktionsmaßnahmen und transparente Dokumentation setzen. Um abmahnsichere Marketingkampagnen zu gewährleisten, ist es unerlässlich, jede Aussage durch wissenschaftliche Studien, Zertifikate (NaTrue, COSMOS) oder unabhängige Prüfungen zu belegen und die vollständige Inhaltsstoffliste mit INCI-Bezeichnungen anzugeben. Die Fokussierung auf nachvollziehbare Fakten und die Vermeidung von irreführenden Versprechungen sind der Schlüssel zu einem rechtssicheren Auftritt in der Pharma- und Naturkosmetikbranche.
Typische Claims in Pharma & Naturkosmetik
- „natürliche Heilung"
- „pflanzliche Wirkstoffe"
- „biologisch abbaubar"
- „dermatologisch getestet"
- „frei von Mikroplastik"
Konkrete Beispiele (rot/gelb)
- „Natürliche Schmerztherapie" ohne klinische Studie oder Zulassung
- „Bio-Wirkstoff" ohne Bio-Zertifikat (NaTrue, COSMOS)
- „Dermatologisch getestet" ohne Angabe der Testmethode und Institution
EmpCo-konforme Alternativen
Empfehlungen
- HMG-Zulassung für Wirksamkeitsaussagen nachweisen
- COSMOS/NaTrue-Zertifizierung für Naturkosmetik-Produkte vorweisen
- Klinische Studien mit eindeutigen Ergebnissen und Methodik zitieren
- Vollständige Inhaltsstoffliste mit INCI-Bezeichnungen angeben
- Umweltverträglichkeit durch unabhängige Prüfinstitute (z.B. Cradle to Cradle) belegen
Anerkannte Zertifikate
Relevante Urteile
Häufige Fragen
Was bedeutet die EmpCo-Richtlinie für meine Marketingaussagen?
Ab 27.09.2026 verbietet die EmpCo-Richtlinie (Anhang I Nr. 2 UCPD) generische Behauptungen ohne anerkannten Nachweis. „Natürlich", „pflanzlich" oder „sanft" müssen durch Zertifikate oder Studien belegt werden.
Darf ich weiterhin mit „dermatologisch getestet" werben?
Ja, aber Sie müssen die Testmethode und das unabhängige Prüfinstitut angeben. Eine bloße Behauptung ist unzulässig.
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