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Alle verbotenen Begriffe
Standard bzw. Nachweismethode — kein verbotener Begriff

„Lebenszyklusanalyse (LCA)“

Was bedeutet das?

Die Lebenszyklusanalyse (LCA) ist eine quantitative Methode zur Bilanzierung aller Umweltwirkungen eines Produkts über dessen gesamten Lebenszyklus — von der Rohstoffgewinnung über die Herstellung, Nutzung bis hin zur Entsorgung. Ab 27.09.2026 ist eine fundierte LCA die Grundlage für die Belegbarkeit von Umweltbehauptungen, da die EmpCo-Richtlinie und das UWG eine substanzielle Belegung verlangen. Ohne eine nachvollziehbare LCA-Studie sind Aussagen über die Umweltfreundlichkeit eines Produkts nach österreichisches UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) irreführend. Die Normen ISO 14040 und ISO 14044 definieren die Methodik und Anforderungen an eine korrekte LCA.

Typische Formulierungen

Erforderliche Nachweise

Rechtliche Einordnung

Standard bzw. Nachweismethode — kein verbotener Begriff — Dies ist kein verbotener Begriff.

Dies ist ein anerkannter Standard, ein Zertifizierungssystem oder eine Nachweismethode — KEIN Verbotstatbestand. Die Nennung ist zulässig und kann der Substanziierung dienen; problematisch wird erst eine unzutreffende Darstellung von Geltungsbereich, Prüftiefe oder Ergebnis.

Voraussetzungen der Einordnung

  • Der Standard bzw. die Methode wird mit zutreffendem Geltungsbereich benannt.

Ausnahmen und zulässige Kontexte

  • Kein Verbotstatbestand — die Nennung ist grundsätzlich zulässig.
  • Ein Managementsystem-Zertifikat (z. B. ISO 14001, EMAS) belegt keine hervorragende Umweltleistung des beworbenen Produkts.
Rechtsraum
international
Fachlich geprüft am
26.7.2026

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im österreichischen UWG (§§ 1, 2 samt Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.