„PEF (Product Environmental Footprint)“
Was bedeutet das?
Der Product Environmental Footprint (PEF) ist eine von der Europäischen Kommission empfohlene Methode zur Berechnung des ökologischen Fußabdrucks eines Produkts über dessen gesamten Lebenszyklus (Empfehlung (EU) 2021/2279). Eine gesetzliche PEF-Pflicht enthält die EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) nicht — die Methodik bleibt unverbindlich. Vergleichende Umweltaussagen müssen aber schon heute belegbar sein (österreichisches UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)), und Produktvergleichsdienste müssen ab dem 27.09.2026 ihre Vergleichsmethode offenlegen (§ 5b Abs. 3a UWG). Eine PEF-Studie ist dafür ein belastbarer — wenn auch nicht der einzig zulässige — Nachweisweg. Sie sollte von einem unabhängigen Verifikator geprüft und die zugrundeliegende Funktionseinheit sowie eine Sensitivitätsanalyse offengelegt werden, um die Glaubwürdigkeit der Aussage zu gewährleisten.
Typische Formulierungen
- „Unser Produkt hat einen um 15 % geringeren Wasserfußabdruck als vergleichbare Produkte, nachgewiesen durch eine PEF-Studie."
- „Die PEF-Analyse zeigt, dass unsere Verpackung 30 % weniger Treibhausgasemissionen verursacht."
- „Wir verwenden die PEF-Methodik, um die Umweltauswirkungen unserer Produkte transparent zu machen und kontinuierlich zu verbessern."
Erforderliche Nachweise
- PEF-Studie nach EU-Methodik (ISO 14040/44)
- Verifizierung durch unabhängigen, akkreditierten Verifikator
- Offenlegung der Funktionseinheit und Sensitivitätsanalyse
Rechtliche Einordnung
Standard bzw. Nachweismethode — kein verbotener Begriff — Dies ist kein verbotener Begriff.
Dies ist ein anerkannter Standard, ein Zertifizierungssystem oder eine Nachweismethode — KEIN Verbotstatbestand. Die Nennung ist zulässig und kann der Substanziierung dienen; problematisch wird erst eine unzutreffende Darstellung von Geltungsbereich, Prüftiefe oder Ergebnis.
Voraussetzungen der Einordnung
- Der Standard bzw. die Methode wird mit zutreffendem Geltungsbereich benannt.
Ausnahmen und zulässige Kontexte
- Kein Verbotstatbestand — die Nennung ist grundsätzlich zulässig.
- Ein Managementsystem-Zertifikat (z. B. ISO 14001, EMAS) belegt keine hervorragende Umweltleistung des beworbenen Produkts.
- Rechtsraum
- international
- Fachlich geprüft am
- 26.7.2026
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Kostenloser CheckEmpcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im österreichischen UWG (§§ 1, 2 samt Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.

