„Nachhaltigkeitsbericht“
Was bedeutet das?
„Nachhaltigkeitsbericht“ ist keine geschützte Bezeichnung, jedoch unterliegen die darin enthaltenen Angaben strengen Anforderungen. Ab 27.09.2026 verschärft die EmpCo-Richtlinie die Prüfkriterien für Umweltbehauptungen gemäß österreichisches UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) und Anhang I Nr. 4a UCPD. Ein bloßer „Nachhaltigkeitsbericht“ ohne Bezugnahme auf konkrete Standards oder eine unabhängige Prüfung ist irreführend. Insbesondere für große Unternehmen gilt seit 2024 die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die eine Berichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vorschreibt. Ein Bericht, der sich auf die CSRD bezieht und von einem Wirtschaftsprüfer versichert wurde, erfüllt die Anforderungen an eine substanziierte Nachhaltigkeitskommunikation.
Typische Formulierungen
- „Unser Nachhaltigkeitsbericht 2024"
- „CSR-Report jetzt online"
- „Transparenz durch unseren Nachhaltigkeitsbericht"
Erforderliche Nachweise
- CSRD-Bericht nach Art. 29b EU-Bilanzrichtlinie
- Wirtschaftsprüfer-Testat (versicherte Nachhaltigkeitserklärung)
- Offenlegung der angewandten ESRS-Standards
Rechtliche Einordnung
Standard bzw. Nachweismethode — kein verbotener Begriff — Dies ist kein verbotener Begriff.
Dies ist ein anerkannter Standard, ein Zertifizierungssystem oder eine Nachweismethode — KEIN Verbotstatbestand. Die Nennung ist zulässig und kann der Substanziierung dienen; problematisch wird erst eine unzutreffende Darstellung von Geltungsbereich, Prüftiefe oder Ergebnis.
Voraussetzungen der Einordnung
- Der Standard bzw. die Methode wird mit zutreffendem Geltungsbereich benannt.
Ausnahmen und zulässige Kontexte
- Kein Verbotstatbestand — die Nennung ist grundsätzlich zulässig.
- Ein Managementsystem-Zertifikat (z. B. ISO 14001, EMAS) belegt keine hervorragende Umweltleistung des beworbenen Produkts.
- Rechtsraum
- international
- Fachlich geprüft am
- 26.7.2026
Verwendet Ihre Website „Nachhaltigkeitsbericht“?
Prüfen Sie jetzt kostenlos, ob Ihre Website betroffen ist.
Kostenloser CheckEmpcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im österreichischen UWG (§§ 1, 2 samt Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.

