„Reparatur-Score (Indice de Réparabilité)“
Was bedeutet das?
Der „Reparatur-Score“ (französisch: Indice de Réparabilité) ist ein Index, der die Reparaturfreundlichkeit eines Produkts bewertet. Ursprünglich in Frankreich eingeführt (Art. L541-9-2 Code de l'environnement), wird er ab 2027 EU-weit durch die „Right to Repair“-Richtlinie (EU) 2024/1799 Pflicht für bestimmte Produktgruppen. Die Richtlinie zielt darauf ab, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern und Elektroschrott zu reduzieren. Da der Score eine wesentliche Information über die Umweltverträglichkeit darstellt, unterfällt die fehlende oder irreführende Angabe des Reparatur-Scores dem österreichisches UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) als vorenthaltene Information. Eine substantiierte Angabe des Scores, basierend auf den Kriterien der EU-Richtlinie, ist somit unerlässlich, um Abmahnungen zu vermeiden.
Typische Formulierungen
- „Reparatur-Score: 8,2/10 (Indice de Réparabilité)“ – transparent auf der Produktverpackung und im Online-Shop.
- „Der Reparatur-Score wird gemäß den Kriterien der EU-R2R-Richtlinie berechnet und ist öffentlich einsehbar.“
- „Hoher Reparatur-Score dank umfassender Dokumentation und leicht erhältlicher Ersatzteile.“
Erforderliche Nachweise
- ADEME-Datenbank (Frankreich)
- Dokumentation der Score-Berechnung gemäß EU-Richtlinie (EU) 2024/1799
Rechtliche Einordnung
Standard bzw. Nachweismethode — kein verbotener Begriff — Dies ist kein verbotener Begriff.
Dies ist ein anerkannter Standard, ein Zertifizierungssystem oder eine Nachweismethode — KEIN Verbotstatbestand. Die Nennung ist zulässig und kann der Substanziierung dienen; problematisch wird erst eine unzutreffende Darstellung von Geltungsbereich, Prüftiefe oder Ergebnis.
Voraussetzungen der Einordnung
- Der Standard bzw. die Methode wird mit zutreffendem Geltungsbereich benannt.
Ausnahmen und zulässige Kontexte
- Kein Verbotstatbestand — die Nennung ist grundsätzlich zulässig.
- Ein Managementsystem-Zertifikat (z. B. ISO 14001, EMAS) belegt keine hervorragende Umweltleistung des beworbenen Produkts.
- Rechtsraum
- international
- Fachlich geprüft am
- 26.7.2026
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