„Netto-Null / Net Zero“
Anhang I Nr. 4c UCPD i.d.F. EmpCo (EU 2024/825) · öst. UWG (§§ 1, 2 samt Anhang)
Was bedeutet das?
„Netto-Null“ oder „Net Zero“ sind Bezeichnungen, die suggerieren, dass ein Unternehmen oder Produkt keine Netto-Treibhausgasemissionen verursacht. Ab dem 27.09.2026 sind diese Behauptungen gemäß der EmpCo-Richtlinie (Anhang I Nr. 4c UCPD) als per se irreführend einzustufen, wenn sie auf CO2-Kompensation (Offsetting) basieren. Das BGH-Urteil I ZR 98/23 (Katjes, 27.06.2024) hat bereits klargestellt, dass solche Aussagen ohne transparente Offenlegung der Berechnungsmethoden und Kompensationsmaßnahmen irreführend sind. Relevant für die Belegbarkeit ist, ob statt der pauschalen Behauptung konkrete Reduktionsziele mit anerkannten Validierungsstandards (etwa der Science Based Targets Initiative, SBTi) oder verifizierte Emissionsreduktionen nach ISO 14064-1 transparent ausgewiesen werden.
Typische Formulierungen
- „Net Zero bis 2040“
- „Netto-Null-Emissionen in unserer Lieferkette“
- „Wir sind Netto-Null-zertifiziert“
Erforderliche Nachweise
- SBTi Net-Zero Standard (Oktober 2021)
- Jährlicher Fortschrittsbericht nach GHG Protocol
- ISO 14064-1 Verifikation der Emissionsreduktion
Rechtliche Einordnung
Per-se-Verbot (Schwarze Liste)
Dieser Tatbestand steht in der Schwarzen Liste des Anhangs I der UCPD (in Österreich: Anhang zum UWG). Er ist unlauter, ohne dass es auf eine Abwägung im Einzelfall ankommt — vorausgesetzt, die konkrete Aussage erfüllt den Tatbestand.
Voraussetzungen der Einordnung
- Die konkrete Aussage erfüllt den Tatbestand des jeweiligen Anhang-I-Eintrags vollständig.
- Die Aussage wird gegenüber Verbrauchern in einer geschäftlichen Handlung verwendet.
Ausnahmen und zulässige Kontexte
- Rein sachliche, nicht werbliche Verwendung (z. B. in einem Nachhaltigkeitsbericht ohne Werbewirkung gegenüber Verbrauchern).
- Reine B2B-Kommunikation außerhalb des Anwendungsbereichs des Verbraucherschutzrechts.
- Anzuwenden ab
- 27.9.2026
- Rechtsraum
- EU
- Fachlich geprüft am
- 26.7.2026
Rechtsgrundlage — amtlicher Wortlaut
Anhang I Nr. 4c UCPD (i.d.F. EmpCo) — Neutralitäts-/Reduktions-Claim auf Kompensations-Basis
Quelle: Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo) — verbindlich ist ausschließlich die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung.
Deutsch (amtlich, DE-Fassung Amtsblatt)aufklappenzuklappen
„Treffen einer Aussage, die sich auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen begründet und wonach ein Produkt hinsichtlich der Treibhausgasemissionen neutrale, verringerte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat.“Wortlaut aus dem Amtsblatt, unverändert zitiert.English (Official Journal, EN version)aufklappenzuklappen
“Claiming, based on the offsetting of greenhouse gas emissions, that a product has a neutral, reduced or positive impact on the environment in terms of greenhouse gas emissions.”Wortlaut aus dem Amtsblatt, unverändert zitiert.Français (Journal officiel, version FR)aufklappenzuklappen
« Affirmer, sur la base de la compensation des émissions de gaz à effet de serre, qu'un produit a un impact neutre, réduit ou positif sur l'environnement en termes d'émissions de gaz à effet de serre. »Wortlaut aus dem Amtsblatt, unverändert zitiert.Nederlands (Publicatieblad, NL versie)aufklappenzuklappen
‘Beweren dat een product dankzij de compensatie van broeikasgasemissies een neutraal, verminderd of positief milieueffect heeft wat broeikasgasemissies betreft.’Wortlaut aus dem Amtsblatt, unverändert zitiert.Verwendet Ihre Website „Netto-Null / Net Zero“?
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