Zum Hauptinhalt springen
Alle verbotenen Begriffe
Im Einzelfall irreführend — Prüfung erforderlich

„Ohne Tierversuche“

EU 1223/2009 Art. 18, Anhang I Nr. 10a UCPD i.d.F. EmpCo (EU 2024/825) · öst. UWG (§§ 1, 2 samt Anhang)

Was bedeutet das?

Seit 2013 sind Tierversuche an fertigen Kosmetikprodukten und deren Inhaltsstoffen in der Europäischen Union verboten (EU 1223/2009). Die Behauptung „ohne Tierversuche“ stellt daher grundsätzlich keine differenzierende Information dar und kann als Trivial-Claim abgemahnt werden. Die EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) verschärft die Anforderungen an solche Aussagen, indem sie eine klare Substantiierungspflicht vorsieht (Anhang I Nr. 10a UCPD). Unternehmen müssen nachweisen, dass nicht nur das Endprodukt, sondern die gesamte Lieferkette frei von Tierversuchen ist. Eine reine Behauptung ohne Zertifizierung oder transparente Angaben zur Lieferkette ist nicht ausreichend und kann als irreführend gemäß österreichisches UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) gewertet werden.

Typische Formulierungen

Erforderliche Nachweise

Rechtliche Einordnung

Im Einzelfall irreführend — Prüfung erforderlich

Diese Aussage steht NICHT auf der Schwarzen Liste. Sie ist zulässig, solange sie zutrifft, hinreichend konkret ist und wesentliche Informationen nicht vorenthalten werden. Unzulässig wird sie erst bei Irreführung im konkreten Kontext (Art. 6, 7 UCPD; § 2 UWG Österreich).

Voraussetzungen der Einordnung

  • Die Beurteilung erfolgt im Einzelfall anhand des konkreten Kontexts und der Verkehrsauffassung.
  • Maßgeblich sind Zutreffen der Aussage, Bezugsgröße, Aussageumfang und Vollständigkeit der wesentlichen Informationen.

Ausnahmen und zulässige Kontexte

  • Zutreffende, konkret belegte Aussage mit klarer Bezugsgröße ist zulässig.
  • Kein Verbotstatbestand der Schwarzen Liste — eine pauschale Untersagung des Begriffs ist unzutreffend.
Rechtsraum
EU
Norm
Art. 6, 7 UCPD (i.d.F. EmpCo, EU 2024/825); Deutschland: §§ 5, 5a UWG
Fachlich geprüft am
26.7.2026

Verwendet Ihre Website „Ohne Tierversuche“?

Prüfen Sie jetzt kostenlos, ob Ihre Website betroffen ist.

Kostenloser Check
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im österreichischen UWG (§§ 1, 2 samt Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.