„Plastik-reduziert“
Anhang I Nr. 4a UCPD i.d.F. EmpCo (EU 2024/825) · öst. UWG (§§ 1, 2 samt Anhang)
Was bedeutet das?
Die Behauptung „plastik-reduziert“ ist ab dem 27.09.2026 nur dann zulässig, wenn sie durch konkrete Zahlen belegt wird. Die EmpCo-Richtlinie verschärft die Anforderungen an Umweltbehauptungen und verlangt eine klare Substantiierung gemäß österreichisches UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Ein bloßer Hinweis auf eine Reduktion ist irreführend, da der Verbraucher nicht nachvollziehen kann, woraus sich die Reduktion ergibt. Es muss ein klarer Vergleichswert angegeben werden, beispielsweise im Vergleich zu einem Vorgängerprodukt oder einem Branchenstandard. Eine umfassende Lebenszyklusbewertung nach ISO 14040/14044 kann als Nachweis dienen und die Glaubwürdigkeit der Aussage erhöhen.
Typische Formulierungen
- „Plastik-reduzierte Verpackung"
- „Weniger Plastik im Produkt"
- „Reduzierung des Plastikverbrauchs"
Erforderliche Nachweise
- Vergleichswert mit konkretem Bezugsprodukt/Zeitraum
- ISO 14040/14044 Lebenszyklusbewertung
- Materialbilanz vor und nach der Reduktion
Rechtliche Einordnung
Im Einzelfall irreführend — Prüfung erforderlich
Diese Aussage steht NICHT auf der Schwarzen Liste. Sie ist zulässig, solange sie zutrifft, hinreichend konkret ist und wesentliche Informationen nicht vorenthalten werden. Unzulässig wird sie erst bei Irreführung im konkreten Kontext (Art. 6, 7 UCPD; § 2 UWG Österreich).
Voraussetzungen der Einordnung
- Die Beurteilung erfolgt im Einzelfall anhand des konkreten Kontexts und der Verkehrsauffassung.
- Maßgeblich sind Zutreffen der Aussage, Bezugsgröße, Aussageumfang und Vollständigkeit der wesentlichen Informationen.
Ausnahmen und zulässige Kontexte
- Zutreffende, konkret belegte Aussage mit klarer Bezugsgröße ist zulässig.
- Kein Verbotstatbestand der Schwarzen Liste — eine pauschale Untersagung des Begriffs ist unzutreffend.
- Rechtsraum
- EU
- Norm
- Art. 6, 7 UCPD (i.d.F. EmpCo, EU 2024/825); Deutschland: §§ 5, 5a UWG
- Fachlich geprüft am
- 26.7.2026
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