Zum Hauptinhalt springen
Alle verbotenen Begriffe
Im Einzelfall irreführend — Prüfung erforderlich

„Plastik-reduziert“

Anhang I Nr. 4a UCPD i.d.F. EmpCo (EU 2024/825) · öst. UWG (§§ 1, 2 samt Anhang)

Was bedeutet das?

Die Behauptung „plastik-reduziert“ ist ab dem 27.09.2026 nur dann zulässig, wenn sie durch konkrete Zahlen belegt wird. Die EmpCo-Richtlinie verschärft die Anforderungen an Umweltbehauptungen und verlangt eine klare Substantiierung gemäß österreichisches UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Ein bloßer Hinweis auf eine Reduktion ist irreführend, da der Verbraucher nicht nachvollziehen kann, woraus sich die Reduktion ergibt. Es muss ein klarer Vergleichswert angegeben werden, beispielsweise im Vergleich zu einem Vorgängerprodukt oder einem Branchenstandard. Eine umfassende Lebenszyklusbewertung nach ISO 14040/14044 kann als Nachweis dienen und die Glaubwürdigkeit der Aussage erhöhen.

Typische Formulierungen

Erforderliche Nachweise

Rechtliche Einordnung

Im Einzelfall irreführend — Prüfung erforderlich

Diese Aussage steht NICHT auf der Schwarzen Liste. Sie ist zulässig, solange sie zutrifft, hinreichend konkret ist und wesentliche Informationen nicht vorenthalten werden. Unzulässig wird sie erst bei Irreführung im konkreten Kontext (Art. 6, 7 UCPD; § 2 UWG Österreich).

Voraussetzungen der Einordnung

  • Die Beurteilung erfolgt im Einzelfall anhand des konkreten Kontexts und der Verkehrsauffassung.
  • Maßgeblich sind Zutreffen der Aussage, Bezugsgröße, Aussageumfang und Vollständigkeit der wesentlichen Informationen.

Ausnahmen und zulässige Kontexte

  • Zutreffende, konkret belegte Aussage mit klarer Bezugsgröße ist zulässig.
  • Kein Verbotstatbestand der Schwarzen Liste — eine pauschale Untersagung des Begriffs ist unzutreffend.
Rechtsraum
EU
Norm
Art. 6, 7 UCPD (i.d.F. EmpCo, EU 2024/825); Deutschland: §§ 5, 5a UWG
Fachlich geprüft am
26.7.2026

Verwendet Ihre Website „Plastik-reduziert“?

Prüfen Sie jetzt kostenlos, ob Ihre Website betroffen ist.

Kostenloser Check
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im österreichischen UWG (§§ 1, 2 samt Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.