„Science Based Targets“
Was bedeutet das?
Science Based Targets (SBTi) sind wissenschaftlich fundierte Klimaziele, die auf den Erkenntnissen der Klimaforschung basieren und mit den Zielen des Pariser Abkommens übereinstimmen. Die Validierung durch die SBTi stellt einen anerkannten Nachweis für die Glaubwürdigkeit von CO₂-Reduktionsbemühungen dar und ermöglicht es Unternehmen, substanziierte Umweltbehauptungen gemäß der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und dem österreichisches UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) zu kommunizieren. Ohne diese Validierung können Behauptungen über CO₂-Reduktionen als irreführend gemäß österreichisches UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) eingestuft werden. Das BGH-Urteil I ZR 98/23 (Katjes, 27.06.2024) unterstreicht die Notwendigkeit einer transparenten und nachvollziehbaren Methodik bei der Berechnung und Kompensation von CO₂-Emissionen.
Typische Formulierungen
- „SBTi-validiertes Ziel"
- „Reduktion unserer Emissionen im Einklang mit SBTi"
- „Wir haben uns der Science Based Targets Initiative angeschlossen"
Erforderliche Nachweise
- Science Based Targets Initiative (SBTi) – Public Commitment
- SBTi – Validierungsbericht (Target Validation)
- SBTi Annual Progress Report
Rechtliche Einordnung
Standard bzw. Nachweismethode — kein verbotener Begriff — Dies ist kein verbotener Begriff.
Dies ist ein anerkannter Standard, ein Zertifizierungssystem oder eine Nachweismethode — KEIN Verbotstatbestand. Die Nennung ist zulässig und kann der Substanziierung dienen; problematisch wird erst eine unzutreffende Darstellung von Geltungsbereich, Prüftiefe oder Ergebnis.
Voraussetzungen der Einordnung
- Der Standard bzw. die Methode wird mit zutreffendem Geltungsbereich benannt.
Ausnahmen und zulässige Kontexte
- Kein Verbotstatbestand — die Nennung ist grundsätzlich zulässig.
- Ein Managementsystem-Zertifikat (z. B. ISO 14001, EMAS) belegt keine hervorragende Umweltleistung des beworbenen Produkts.
- Rechtsraum
- international
- Fachlich geprüft am
- 26.7.2026
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