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Alle Branchen Risiko: hoch

Automobil: Greenwashing 2026

Die Automobilbranche ist eines der prominentesten Greenwashing-Beispiele seit dem VW-Diesel-Skandal. Nach § 5 UWG und der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) haben Gerichte klargestellt: Auch synthetische Kraftstoffe (E-Fuels) und Hybrid-Antriebe rechtfertigen keine pauschalen „grüne Mobilität"-Claims. Ab dem 27.09.2026 müssen Hersteller bei jeder CO₂-Aussage die Bilanzgrenze (Scope 1-3) und Methodik offenlegen. Besonders heikel: „Zero Emission"-Werbung bei E-Autos ist nach EU-Recht nur für den lokalen Fahrbetrieb zulässig — die Akku-Produktion zählt zur Lieferkette und ist nicht emissionsfrei.

Typische Claims in Automobil

  • klimaneutrale Mobilität"
  • grüner Diesel"
  • emissionsfreies Fahren"
  • klimafreundliches Auto"
  • CO₂-neutraler Antrieb"
  • Zero Emission"
  • nachhaltiger SUV"
  • umweltfreundlicher Hybrid"
  • grüne Mobilitätswende"
  • CO₂-neutrale Lieferung"

Konkrete Beispiele (rot/gelb)

  • „Klimaneutrales Fahrzeug" durch CO₂-Offsetting in Aufforstungsprojekten
  • „Zero Emission" für E-Autos ohne Berücksichtigung der Akku-Produktion (Scope 3)
  • „CO₂-neutraler Antrieb" ohne Lebenszyklus-Bilanz
  • „Klimafreundlicher Diesel" durch E-Fuel-Beimischung (nach § 5 UWG verboten)
  • WLTP-Werte vs. reale Verbräuche — irreführend bei „nur 4,5 l/100 km"

EmpCo-konforme Alternativen

Statt: Klimaneutrale Mobilität"
Besser: CO₂-Fußabdruck pro 100 km um 67 % reduziert (vs. Verbrenner-Vorgängermodell, LCA nach ISO 14067, Scope 1-3, 2024)"
Warum: Vager Begriff durch quantifizierte Reduktion + Bilanzgrenze ersetzt.
Statt: Zero Emission E-Auto"
Besser: Lokal emissionsfrei im Fahrbetrieb. Akku-Produktion in Schweden (Northvolt) mit Ökostrom: 45 kg CO₂/kWh Akkukapazität"
Warum: Lokal vs. Lieferkette trennen — Akku-Produktion ist nicht emissionsfrei.
Statt: Grüner Diesel mit E-Fuel-Beimischung"
Besser: Diesel mit 30 % synthetischem E-Fuel aus erneuerbarem Strom (RED II-konform) — CO₂-Reduktion 25 % vs. fossilem Diesel"
Warum: Anteil + Norm + Reduktionswert quantifiziert.

Empfehlungen

  • Vollständige Lebenszyklus-Analyse (LCA) mit Bilanzgrenze Scope 1-3 angeben
  • WLTP-Verbrauchswerte transparent, plus Hinweis auf reale Abweichung
  • Bei E-Fahrzeugen: CO₂-Footprint Akku-Produktion offenlegen
  • CO₂-Reduktion in Produktion gegenüber Vorgängermodell quantifizieren
  • CARB-Zertifizierung oder EU-Typgenehmigung verlinken

Anerkannte Zertifikate

EU-Typgenehmigung mit WLTP-Werten
Verpflichtende Verbrauchs- und Emissionsangaben für Pkw-Zulassung.
CARB ZEV
Kalifornisches Zero-Emission-Vehicle-Programm, weltweit strengste Norm für E-Mobilität.
Blauer Engel für E-Fahrzeuge
Berücksichtigt Lebenszyklus inkl. Akku-Recycling und Strommix.
ISO 14067 (Product Carbon Footprint)
Internationale Norm für Produktbezogenen Carbon Footprint.
GHG Protocol Corporate Standard
Scope 1-3 Bilanzierung für Unternehmen.

Relevante Urteile

BGH · I ZR 98/23 · 2024
Katjes — „klimaneutral" ohne direkte Offenlegung der CO₂-Berechnungs- und Kompensationsmethoden ist irreführende geschäftliche Handlung nach § 5 UWG.

Häufige Fragen

Darf ich noch „Zero Emission" für E-Autos werben?

Nur eingeschränkt. Zulässig ist „lokal emissionsfrei im Fahrbetrieb" oder „Zero Tailpipe Emissions". „Zero Emission" pauschal ist nach § 5 UWG und der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) irreführend, da Akku-Produktion und Strommix CO₂-Emissionen verursachen.

Was bedeutet WLTP — und warum sind die Werte irreführend?

WLTP (Worldwide Harmonized Light Vehicle Test Procedure) ist seit 2017 die EU-verpflichtende Prüfnorm. Reale Verbräuche liegen typischerweise 20-30 % höher. Daher: WLTP-Werte angeben, aber Hinweis ergänzen, dass reale Werte je nach Fahrstil und Bedingungen variieren.

Reicht eine CO₂-Kompensation für „klimaneutralen" Antrieb?

Nein, ab 27.09.2026 nach EmpCo Anhang I Nr. 4b per-se verboten. Stattdessen: Reduktionspfad zeigen (z. B. „CO₂ pro Fahrzeug um X % reduziert"), Kompensation nur als Ergänzung mit Projekt-Methodik (Gold Standard, VCS).

Was muss in einer LCA (Lebenszyklus-Analyse) drinstehen?

Nach ISO 14067: Ziel und Untersuchungsrahmen, Bilanzgrenze (Scope 1-3), funktionelle Einheit (z. B. pro 100 km), Datenherkunft, Annahmen, Ergebnisse, kritische Überprüfung (Third Party Review). Ohne diese Elemente ist die Aussage nicht substanziell unterlegt.

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