Bau & Immobilien: Greenwashing 2026
Die Bau- und Immobilienbranche steht ab 27.09.2026 vor besonderen Herausforderungen durch die EU-Richtlinie 2024/825 (EmpCo). Die zunehmende Nachfrage nach „nachhaltigem Bauen“ und „grünen Gebäuden“ birgt ein hohes Risiko für irreführende Werbung und Abmahnungen, insbesondere wenn Behauptungen nicht durch anerkannte Standards oder konkrete Daten belegt werden. Das Urteil des BGH (I ZR 98/23) im Fall Katjes hat bereits 2024 gezeigt, dass auch im Lebensmittelbereich „klimaneutral“ ohne transparente Offenlegung der Berechnungsgrundlagen unzulässig ist – ein Prinzip, das analog auf die Baubranche übertragbar ist. EmpCo verschärft diese Anforderungen: Generische Aussagen wie „nachhaltiges Bauen“ oder „energieeffizient“ ohne konkrete Substantiierung verstoßen gegen Anhang I Nr. 2 UCPD. Die bloße Verwendung von Schlagworten reicht nicht aus; stattdessen müssen Bau- und Immobilienunternehmen auf anerkannte Zertifizierungssysteme (DGNB, BREEAM, LEED) oder messbare Kennwerte (z.B. Primärenergiebedarf, CO2-Fußabdruck) verweisen. Besonders kritisch ist die Verwendung von „klimaneutral“ in Bezug auf Gebäude, da dies gemäß Anhang I Nr. 4a UCPD i.d.F. EmpCo ein Per-se-Verbot darstellt, wenn es ausschließlich durch CO2-Kompensation erreicht wird. Um abmahnrechtlich auf der sicheren Seite zu sein, müssen Bau- und Immobilienunternehmen ihre Marketingkommunikation umfassend überprüfen und sicherstellen, dass alle Aussagen über Nachhaltigkeit, Energieeffizienz oder Klimaneutralität durch entsprechende Nachweise belegt werden. Die transparente Offenlegung von Lieferketten, verwendeten Materialien und Energiequellen ist dabei ebenso wichtig wie die Verwendung von Umweltproduktdeklarationen (EPD) für Baustoffe. Nur so können Unternehmen das Vertrauen der Verbraucher gewinnen und sich vor rechtlichen Konsequenzen schützen.
Typische Claims in Bau & Immobilien
- „nachhaltiges bauen"
- „grünes gebäude"
- „klimaneutraler betrieb"
- „energieeffizient"
- „kreislauffähige baustoffe"
Konkrete Beispiele (rot/gelb)
- „Nachhaltiges Bürogebäude" ohne DGNB-Zertifizierung oder vergleichbaren Standard.
- „Klimaneutraler Gebäudebetrieb" ausschließlich durch CO2-Kompensation ohne Reduktionsnachweise.
- „Energieeffizientes Wohnhaus" ohne aktuellen Energieausweis oder Angabe des Effizienzlevels.
EmpCo-konforme Alternativen
Empfehlungen
- DGNB-, BREEAM- oder LEED-Zertifizierung anstreben und öffentlich kommunizieren.
- Aktuellen Energieausweis für Gebäude verlinken und relevante Kennwerte (z.B. Primärenergiebedarf) angeben.
- KfW-Effizienzhaus-Level (z.B. 55, 40) bei Neubauten und Sanierungen nennen.
- Verwendung von nachweislich kreislauffähigen Baustoffen mit Umweltproduktdeklaration (EPD) dokumentieren.
Anerkannte Zertifikate
Relevante Urteile
Häufige Fragen
Was bedeutet EmpCo für die Baubranche?
Ab 27.09.2026 verbietet EmpCo generische Behauptungen über Nachhaltigkeit ohne anerkannten Nachweis (Anhang I Nr. 2 UCPD). „Klimaneutralität" durch Offsetting ist unzulässig (Anhang I Nr. 4a).
Welche Zertifikate sind für nachhaltiges Bauen relevant?
DGNB, BREEAM und LEED sind international anerkannte Zertifizierungssysteme, die eine umfassende Bewertung der Nachhaltigkeit von Gebäuden ermöglichen.
Darf ich weiterhin mit „energieeffizient" werben?
Ja, aber Sie müssen den aktuellen Energieausweis des Gebäudes verlinken und relevante Kennwerte (z.B. Primärenergiebedarf) angeben.
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