Elektronik: Greenwashing 2026
Die Elektronikbranche steht im Fokus wachsender Verbraucherinteressen an Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung. Gleichzeitig ist sie besonders abmahngefahrdet, da komplexe Lieferketten und intransparente Produktionsprozesse Greenwashing begünstigen. Die EU-Richtlinie 2024/825 (EmpCo) verschärft ab dem 27.09.2026 die Anforderungen an die Kommunikation von Umweltaussagen erheblich. Insbesondere generische Behauptungen wie „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ ohne konkreten Nachweis sind gemäß Anhang I Nr. 2 UCPD verboten. Nach § 5 UWG und der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) können auch vermeintlich harmlose Begriffe wie „natürlich” irreführend sein, wenn sie nicht durch die tatsächliche Zusammensetzung des Produkts gedeckt sind. Analog gilt dies für Elektronikprodukte, bei denen Behauptungen über „natürliche” Materialien ohne vollständige Offenlegung der Inhaltsstoffe unzulässig sind. Die EmpCo-Richtlinie zielt darauf ab, Verbraucher vor irreführenden Marketingpraktiken zu schützen und Transparenz in der Lieferkette zu fördern. Unternehmen müssen ihre Umweltkommunikation auf eine solide rechtliche Grundlage stellen und jeden Claim durch nachvollziehbare Daten, Zertifizierungen oder Messungen belegen. Die bloße Angabe von „energieeffizient“ ohne die Angabe der EU-Energielabel-Klasse wird ab 2026 nicht mehr zulässig sein. Stattdessen müssen Hersteller konkrete Informationen über den Energieverbrauch und die Umweltauswirkungen ihrer Produkte bereitstellen. Der Fokus liegt auf der Vermeidung von Greenwashing und der Förderung einer echten Kreislaufwirtschaft.
Typische Claims in Elektronik
- „energieeffizient"
- „umweltfreundlich"
- „nachhaltig produziert"
- „ressourcenschonend"
- „kreislaufeconomie-fähig"
Konkrete Beispiele (rot/gelb)
- „Energieeffizienter Fernseher" ohne Angabe der EU-Energielabel-Klasse
- „Umweltfreundliche Smartphones" ohne Nachweis der Materialherkunft oder Recyclingquote
- „Nachhaltig produzierte Laptops" ohne Zertifizierung der Lieferkette
EmpCo-konforme Alternativen
Empfehlungen
- EU-Energielabel-Klasse (A-G) verpflichtend angeben und Energieverbrauch in kWh/Jahr nennen.
- Reparierbarkeitsindex nach französischem Vorbild (FR-Index) angeben und Ersatzteilverfügbarkeit garantieren.
- TCO Certified oder EPEAT-Zertifizierung für IT-Geräte nutzen, um Umwelt- und Sozialstandards nachzuweisen.
- Angaben zur Recyclingquote und zum Anteil recycelter Materialien im Produkt transparent kommunizieren.
Anerkannte Zertifikate
Relevante Urteile
Häufige Fragen
Was bedeutet das EmpCo-Gesetz für unsere Elektronik-Werbung?
Ab 27.09.2026 sind generische Behauptungen wie „umweltfreundlich“ ohne Nachweis unzulässig (Anhang I Nr. 2 UCPD). Konzentrieren Sie sich auf messbare Fakten und Zertifizierungen.
Darf ich weiterhin mit „energieeffizient“ werben?
Ja, aber Sie müssen die EU-Energielabel-Klasse (A-G) angeben und den tatsächlichen Energieverbrauch in kWh/Jahr nennen.
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