Telekommunikation: Greenwashing 2026
Die Telekommunikationsbranche steht ab 27.09.2026 vor besonderen Herausforderungen durch die EU-Richtlinie 2024/825 (EmpCo) und das UWG. Insbesondere die Bereiche Hosting, Rechenzentren und die Energieversorgung sind abmahngefährdet. Der hohe Energieverbrauch von Rechenzentren und Netzinfrastruktur macht glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation unerlässlich, gleichzeitig birgt ungenaue oder irreführende Werbung ein erhebliches Risiko. Das BGH-Urteil vom 27.06.2024 (I ZR 98/23 – Katjes) hat klargestellt, dass Behauptungen wie „klimaneutral“ ohne detaillierte Offenlegung der Berechnungsgrundlage und Kompensationsmaßnahmen irreführend sind. Dies gilt analog auch für die Telekommunikationsbranche. Die EmpCo-Richtlinie verschärft dies noch, indem sie per se verbietet, „klimaneutral“ durch Offsetting zu suggerieren (Anhang I Nr. 4a UCPD). Typische Greenwashing-Fälle in der Telekommunikation sind ungenaue Angaben zum Strommix im Rechenzentrum, die Verwendung des Begriffs „grünes Hosting“ ohne Zertifizierung oder die Behauptung „CO2-neutraler Telefonie“ ausschließlich durch CO2-Kompensation. Ab 2026 sind solche Aussagen nur noch mit transparenten Daten und anerkannten Zertifikaten zulässig. Unternehmen müssen auf konkrete Fakten, messbare Ergebnisse und unabhängige Prüfungen setzen, um Abmahnungen zu vermeiden und das Vertrauen der Kunden zu gewinnen. Die transparente Kommunikation der Energieeffizienz der Netzinfrastruktur und die Förderung nachhaltiger Geräte sind ebenfalls entscheidend.
Typische Claims in Telekommunikation
- „grünes Hosting"
- „klimaneutrale Telefonie"
- „CO2-neutrales Rechenzentrum"
- „energieeffiziente Netzwerke"
- „nachhaltige Geräte"
Konkrete Beispiele (rot/gelb)
- „Grünes Rechenzentrum" ohne konkrete Angaben zum Strommix oder PUE-Wert.
- „Klimaneutrale Internet-Verbindung" ausschließlich durch CO2-Kompensation.
- „Nachhaltige Smartphones" ohne Angaben zu Rohstoffherkunft oder Recyclingprogrammen.
EmpCo-konforme Alternativen
Empfehlungen
- EKOenergy-Zertifikat für den Strombezug des Rechenzentrums nachweisen.
- PUE-Wert (Power Usage Effectiveness) des Rechenzentrums transparent veröffentlichen und kontinuierlich verbessern.
- ISO 14001-Zertifizierung für das Umweltmanagementsystem des Rechenzentrums implementieren.
- Bei der Beschaffung von Geräten auf Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit achten.
- Konkrete Angaben zur Energieeffizienz der Netzinfrastruktur (z.B. Anteil erneuerbarer Energien) machen.
Anerkannte Zertifikate
Relevante Urteile
Häufige Fragen
Darf ich weiterhin mit „CO2-neutral“ werben?
Nein, gemäß EmpCo Anhang I Nr. 4a ist die Behauptung „CO2-neutral“ mit Offsetting per se verboten. Sie müssen stattdessen konkrete Reduktionsziele und Maßnahmen kommunizieren.
Was ist ein akzeptabler PUE-Wert für ein Rechenzentrum?
Ein PUE-Wert unter 1.5 gilt als gut, unter 1.3 als sehr gut. Der Wert sollte transparent veröffentlicht und kontinuierlich verbessert werden.
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