Spielzeug: Greenwashing 2026
Die Spielzeugbranche ist aufgrund der hohen Sensibilität für Kindersicherheit und der zunehmenden Nachfrage nach nachhaltigen Produkten besonders abmahngefaehrdet. Marketing-Aussagen wie „schadstofffrei“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ werden von Verbrauchern genau geprüft und von Wettbewerbern und Verbraucherzentralen kritisch hinterfragt. Die EU-Richtlinie 2024/825 (EmpCo) verschärft ab dem 27.09.2026 die Anforderungen an die Transparenz und Nachweisbarkeit von Umweltaussagen erheblich. Besonders kritisch ist die Verwendung generischer Begriffe ohne konkrete Belege. So ist die Behauptung „schadstofffreies Holzspielzeug“ ohne Verweis auf die Einhaltung der EN 71-Normen und die entsprechenden Testergebnisse gemäß Anhang I Nr. 2 UCPD unzulässig. Ebenso sind Aussagen wie „umweltfreundliche Verpackung“ ohne Angaben zur Recyclingfähigkeit oder zum Anteil recycelter Materialien irreführend. Nach § 5 UWG und der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) kann auch die Verwendung von Begriffen wie „natürlich” bei zugesetzten Stoffen irreführend sein. Analog dazu sind auch im Spielzeugbereich Aussagen über „natürliche Materialien” kritisch zu prüfen, wenn diese mit synthetischen Stoffen kombiniert werden. Das BGH-Urteil I ZR 98/23 (Katjes) unterstreicht die Notwendigkeit, CO2-Neutralitäts-Behauptungen durch transparente Dokumentation der Berechnungsmethoden und Kompensationsmaßnahmen zu belegen. Die EmpCo-Richtlinie wird diese Anforderungen ab 2026 noch weiter verschärfen. Daher ist es für Spielzeughersteller und -händler unerlässlich, ihre Marketingkommunikation rechtzeitig anzupassen und auf nachweisbare Fakten und anerkannte Zertifizierungen zu setzen.
Typische Claims in Spielzeug
- „Schadstofffrei"
- „Umweltfreundlich"
- „Nachhaltig"
- „Biologisch abbaubar"
- „Sicheres Spielzeug"
Konkrete Beispiele (rot/gelb)
- „Schadstofffreies Holzspielzeug" ohne konkreten Verweis auf EN 71-3-Tests.
- „Umweltfreundliche Verpackung" aus nicht recyceltem Kunststoff ohne Angaben zur Recyclingfähigkeit.
- „Nachhaltig produziertes Kuscheltier" ohne Angaben zur Herkunft der Materialien oder fairen Arbeitsbedingungen.
EmpCo-konforme Alternativen
Empfehlungen
- Führen Sie regelmäßige Tests gemäß EN 71-3 (Migration chemischer Elemente) durch und dokumentieren Sie die Ergebnisse.
- Verwenden Sie das GS-Zeichen von einer akkreditierten Prüfstelle (z.B. TÜV SÜD, TÜV Rheinland) mit eindeutiger Prüfnummer.
- Dokumentieren Sie die Herkunft der Rohstoffe und die Produktionsbedingungen, um „Nachhaltigkeit" zu belegen.
- Geben Sie den Anteil recycelter Materialien in der Verpackung präzise an.
- Vermeiden Sie den Begriff „biologisch abbaubar" ohne Zertifizierung (z.B. DIN CERTCO).
Anerkannte Zertifikate
Relevante Urteile
Häufige Fragen
Was bedeutet die EmpCo-Richtlinie für Spielzeugwerbung?
Ab 27.09.2026 sind generische Behauptungen wie „umweltfreundlich" oder „nachhaltig" ohne konkreten Nachweis (Zertifikate, Messdaten) unzulässig (Anhang I Nr. 2 UCPD).
Kann ich weiterhin mit „Schadstofffrei“ werben?
Nein, nicht ohne konkreten Verweis auf die Einhaltung der EN 71-Normen und die Ergebnisse der entsprechenden Tests.
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