„CO₂-Äquivalent“
Was bedeutet das?
„CO₂-Äquivalent" (CO₂eq) ist eine Maßeinheit, um die Klimawirkung verschiedener Treibhausgase vergleichbar zu machen. Dabei wird die Klimawirkung eines Gases in Relation zu der von Kohlendioxid (CO₂) gesetzt, unter Verwendung des Global Warming Potentials (GWP). Die Angabe des GWP-Wertes (üblicherweise GWP100, basierend auf dem IPCC AR6) ist essentiell für die Nachvollziehbarkeit. Ab 27.09.2026 erfordert die EmpCo-Richtlinie eine klare Substantiierung jeder CO₂eq-Behauptung, da ansonsten ein Verstoß gegen österreichisches UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) vorliegen kann. Insbesondere müssen Scope (1, 2 oder 3) und die verwendete Methodik (z.B. ISO 14064-1) transparent offengelegt werden, um Irreführung gemäß österreichisches UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) zu vermeiden.
Typische Formulierungen
- „Reduktion um 47 % CO₂eq (Scope 1+2, GWP100, ISO 14064-1)"
- „Emissionsbilanz: 120 t CO₂eq (Scope 3)"
- „Neutralisierung von 500 t CO₂eq durch zertifizierte Projekte (Gold Standard)"
Erforderliche Nachweise
- ISO 14064-1
- ISO 14068
- Science Based Targets Initiative (SBTi)
- Gold Standard
- Verified Carbon Standard (VCS)
Rechtliche Einordnung
Standard bzw. Nachweismethode — kein verbotener Begriff — Dies ist kein verbotener Begriff.
Dies ist ein anerkannter Standard, ein Zertifizierungssystem oder eine Nachweismethode — KEIN Verbotstatbestand. Die Nennung ist zulässig und kann der Substanziierung dienen; problematisch wird erst eine unzutreffende Darstellung von Geltungsbereich, Prüftiefe oder Ergebnis.
Voraussetzungen der Einordnung
- Der Standard bzw. die Methode wird mit zutreffendem Geltungsbereich benannt.
Ausnahmen und zulässige Kontexte
- Kein Verbotstatbestand — die Nennung ist grundsätzlich zulässig.
- Ein Managementsystem-Zertifikat (z. B. ISO 14001, EMAS) belegt keine hervorragende Umweltleistung des beworbenen Produkts.
- Rechtsraum
- international
- Fachlich geprüft am
- 26.7.2026
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