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Alle verbotenen Begriffe
Standard bzw. Nachweismethode — kein verbotener Begriff

„CO₂-Äquivalent“

Was bedeutet das?

„CO₂-Äquivalent" (CO₂eq) ist eine Maßeinheit, um die Klimawirkung verschiedener Treibhausgase vergleichbar zu machen. Dabei wird die Klimawirkung eines Gases in Relation zu der von Kohlendioxid (CO₂) gesetzt, unter Verwendung des Global Warming Potentials (GWP). Die Angabe des GWP-Wertes (üblicherweise GWP100, basierend auf dem IPCC AR6) ist essentiell für die Nachvollziehbarkeit. Ab 27.09.2026 erfordert die EmpCo-Richtlinie eine klare Substantiierung jeder CO₂eq-Behauptung, da ansonsten ein Verstoß gegen österreichisches UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) vorliegen kann. Insbesondere müssen Scope (1, 2 oder 3) und die verwendete Methodik (z.B. ISO 14064-1) transparent offengelegt werden, um Irreführung gemäß österreichisches UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) zu vermeiden.

Typische Formulierungen

Erforderliche Nachweise

Rechtliche Einordnung

Standard bzw. Nachweismethode — kein verbotener Begriff — Dies ist kein verbotener Begriff.

Dies ist ein anerkannter Standard, ein Zertifizierungssystem oder eine Nachweismethode — KEIN Verbotstatbestand. Die Nennung ist zulässig und kann der Substanziierung dienen; problematisch wird erst eine unzutreffende Darstellung von Geltungsbereich, Prüftiefe oder Ergebnis.

Voraussetzungen der Einordnung

  • Der Standard bzw. die Methode wird mit zutreffendem Geltungsbereich benannt.

Ausnahmen und zulässige Kontexte

  • Kein Verbotstatbestand — die Nennung ist grundsätzlich zulässig.
  • Ein Managementsystem-Zertifikat (z. B. ISO 14001, EMAS) belegt keine hervorragende Umweltleistung des beworbenen Produkts.
Rechtsraum
international
Fachlich geprüft am
26.7.2026

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im österreichischen UWG (§§ 1, 2 samt Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.