„CSRD-konform“
EmpCo (EU 2024/825) · öst. UWG (§§ 1, 2 samt Anhang)
Was bedeutet das?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) führt ab 2024 eine detaillierte Nachhaltigkeitsberichterstattungspflicht für große Unternehmen ein. Die bloße Behauptung, „CSRD-konform“ zu sein, ohne konkrete Angaben zur Erstellung des Berichts (z.B. angewandte ESRS-Standards, Prüfer, Verfügbarkeit des Berichts) stellt eine fehlende Substantiierung dar und kann nach österreichisches UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) als vorenthaltene Information gewertet werden. Die erhöhte Transparenz durch die CSRD-Berichterstattung schafft zudem eine Grundlage für die Prüfung von Nachhaltigkeitsaussagen im Marketing, wodurch das Risiko von Abmahnungen steigt, wenn Werbeaussagen nicht durch den CSRD-Bericht belegt werden können.
Typische Formulierungen
- „CSRD-konformes Unternehmen"
- „Wir sind CSRD-konform"
- „Nachhaltigkeit nach CSRD-Standards"
Erforderliche Nachweise
- Wirtschaftsprüfer-Testat (limited oder reasonable assurance)
- ESEF-Format
- Doppelte Wesentlichkeitsanalyse
Rechtliche Einordnung
Im Einzelfall irreführend — Prüfung erforderlich
Diese Aussage steht NICHT auf der Schwarzen Liste. Sie ist zulässig, solange sie zutrifft, hinreichend konkret ist und wesentliche Informationen nicht vorenthalten werden. Unzulässig wird sie erst bei Irreführung im konkreten Kontext (Art. 6, 7 UCPD; § 2 UWG Österreich).
Voraussetzungen der Einordnung
- Die Beurteilung erfolgt im Einzelfall anhand des konkreten Kontexts und der Verkehrsauffassung.
- Maßgeblich sind Zutreffen der Aussage, Bezugsgröße, Aussageumfang und Vollständigkeit der wesentlichen Informationen.
Ausnahmen und zulässige Kontexte
- Zutreffende, konkret belegte Aussage mit klarer Bezugsgröße ist zulässig.
- Kein Verbotstatbestand der Schwarzen Liste — eine pauschale Untersagung des Begriffs ist unzutreffend.
- Rechtsraum
- EU
- Norm
- Art. 6, 7 UCPD (i.d.F. EmpCo, EU 2024/825); Deutschland: §§ 5, 5a UWG
- Fachlich geprüft am
- 26.7.2026
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Kostenloser CheckEmpcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im österreichischen UWG (§§ 1, 2 samt Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.

