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Alle verbotenen Begriffe
Erklärbegriff — kein verbotener Begriff

„Greenhushing“

Was bedeutet das?

Greenhushing bezeichnet die Praxis, echte Nachhaltigkeitsleistungen bewusst zu verschweigen oder herunterzuspielen, oft aus Angst vor Kritik oder Vorwürfen des Greenwashings. Dies ist insbesondere für Unternehmen, die unter die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen, riskant. § 289c des Handelsgesetzbuches (HGB) setzt die CSRD um und verpflichtet zur Offenlegung relevanter Nachhaltigkeitsinformationen. Das bewusste Unterlassen dieser Offenlegung stellt eine Verletzung der Informationspflicht dar und kann nach österreichisches UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) als irreführende Unterlassung gewertet werden. Unternehmen sollten daher auf transparente Kommunikation setzen und ihre Nachhaltigkeitsleistungen mit anerkannten Standards wie ISO 14064-1 oder ESRS belegen.

Typische Formulierungen

Erforderliche Nachweise

Rechtliche Einordnung

Erklärbegriff — kein verbotener Begriff — Dies ist kein verbotener Begriff.

Dieser Eintrag erklärt einen Fachbegriff und enthält KEINEN eigenen Verbots- oder Nachweistatbestand. Die Zulässigkeit einer Werbeaussage richtet sich nach den allgemeinen Regeln.

Ausnahmen und zulässige Kontexte

  • Kein Verbotstatbestand und keine eigene Nachweispflicht.
Rechtsraum
keine
Fachlich geprüft am
26.7.2026

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im österreichischen UWG (§§ 1, 2 samt Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.