„Greenhushing“
Was bedeutet das?
Greenhushing bezeichnet die Praxis, echte Nachhaltigkeitsleistungen bewusst zu verschweigen oder herunterzuspielen, oft aus Angst vor Kritik oder Vorwürfen des Greenwashings. Dies ist insbesondere für Unternehmen, die unter die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen, riskant. § 289c des Handelsgesetzbuches (HGB) setzt die CSRD um und verpflichtet zur Offenlegung relevanter Nachhaltigkeitsinformationen. Das bewusste Unterlassen dieser Offenlegung stellt eine Verletzung der Informationspflicht dar und kann nach österreichisches UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) als irreführende Unterlassung gewertet werden. Unternehmen sollten daher auf transparente Kommunikation setzen und ihre Nachhaltigkeitsleistungen mit anerkannten Standards wie ISO 14064-1 oder ESRS belegen.
Typische Formulierungen
- Unternehmen veröffentlicht keine Klimaziele.
- SBTi-Validierung wird intern behalten, aber nicht öffentlich kommuniziert.
- Nachhaltigkeitsbericht wird nur auf Anfrage bereitgestellt.
Erforderliche Nachweise
- ESRS-konformer Nachhaltigkeitsbericht (gemäß § 289c HGB)
- ISO 14064-1 Verifikation
- CDP-Score öffentlich zugänglich
Rechtliche Einordnung
Erklärbegriff — kein verbotener Begriff — Dies ist kein verbotener Begriff.
Dieser Eintrag erklärt einen Fachbegriff und enthält KEINEN eigenen Verbots- oder Nachweistatbestand. Die Zulässigkeit einer Werbeaussage richtet sich nach den allgemeinen Regeln.
Ausnahmen und zulässige Kontexte
- Kein Verbotstatbestand und keine eigene Nachweispflicht.
- Rechtsraum
- keine
- Fachlich geprüft am
- 26.7.2026
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