„Insetting“
Was bedeutet das?
Insetting bezeichnet Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen innerhalb der eigenen Wertschöpfungskette (Scope 3). Im Gegensatz zur Kompensation (Offsetting) werden durch Insetting Emissionen direkt bei Lieferanten oder in vorgelagerten Prozessen vermieden oder reduziert. Dies kann beispielsweise durch die Förderung regenerativer Landwirtschaft, den Einsatz energieeffizienter Technologien oder die Optimierung von Transportwegen geschehen. Die bloße Behauptung von „Insetting“ ist jedoch nach österreichisches UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) irreführend, wenn keine konkreten und nachvollziehbaren Reduktionszahlen und die zugrunde liegende Methodik (z.B. GHG Protocol) offengelegt werden. Eine substanziierte Darstellung ist unerlässlich, um den Verbrauchern eine transparente Information zu bieten und Abmahnrisiken zu vermeiden.
Typische Formulierungen
- „Insetting durch regenerative Landwirtschaft bei unseren Kaffeebauern reduziert Scope-3-Emissionen."
- „Wir investieren in Insetting-Projekte zur Senkung des CO2-Fußabdrucks unserer Lieferkette."
- „Unser Insetting-Programm fördert den Aufbau von Kohlenstoffspeichern in der Landwirtschaft."
Erforderliche Nachweise
- GHG Protocol Scope 3 Bilanzierung
- ISO 14064-1 Verifikation der Reduktion
- Dokumentation der Insetting-Projekte
Rechtliche Einordnung
Erklärbegriff — kein verbotener Begriff — Dies ist kein verbotener Begriff.
Dieser Eintrag erklärt einen Fachbegriff und enthält KEINEN eigenen Verbots- oder Nachweistatbestand. Die Zulässigkeit einer Werbeaussage richtet sich nach den allgemeinen Regeln.
Ausnahmen und zulässige Kontexte
- Kein Verbotstatbestand und keine eigene Nachweispflicht.
- Rechtsraum
- keine
- Fachlich geprüft am
- 26.7.2026
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