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Alle verbotenen Begriffe
Erklärbegriff — kein verbotener Begriff

„Greenwashing“

Was bedeutet das?

Greenwashing bezeichnet die irreführende Darstellung von Umweltvorteilen eines Produkts oder Unternehmens, die nicht oder nur unzureichend belegt sind. Dies kann durch pauschale Behauptungen, vage Formulierungen oder die Hervorhebung einzelner Aspekte geschehen, während andere Umweltbelastungen verschwiegen werden. Ab dem 27.09.2026 verschärft die EmpCo-Richtlinie die Anforderungen an die Substanziierung von Umweltwerbung und stellt generische Behauptungen unter das Verbot des Anhangs I Nr. 4a UCPD. Verstöße können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Nach österreichisches UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) und der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) ist „aus heimischer Produktion“ irreführend, wenn die tatsächliche Lieferdistanz über 100 km liegt. Greenwashing stellt somit eine klare Wettbewerbsverzerrung dar und kann zu Schadensersatzansprüchen führen.

Typische Formulierungen

Erforderliche Nachweise

Rechtliche Einordnung

Erklärbegriff — kein verbotener Begriff — Dies ist kein verbotener Begriff.

Dieser Eintrag erklärt einen Fachbegriff und enthält KEINEN eigenen Verbots- oder Nachweistatbestand. Die Zulässigkeit einer Werbeaussage richtet sich nach den allgemeinen Regeln.

Ausnahmen und zulässige Kontexte

  • Kein Verbotstatbestand und keine eigene Nachweispflicht.
Rechtsraum
keine
Fachlich geprüft am
26.7.2026

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im österreichischen UWG (§§ 1, 2 samt Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.