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Alle verbotenen Begriffe
Erklärbegriff — kein verbotener Begriff

„Refurbished“

Was bedeutet das?

„Refurbished“ bezeichnet generalüberholte Produkte, die nach Rückgabe geprüft, repariert und gereinigt wurden, um sie wieder in den Verkauf zu bringen. Die EU-Richtlinie 2024/825 (EmpCo) verschärft die Anforderungen an die Transparenz, da der Begriff ohne klare Kriterien irreführend sein kann (österreichisches UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)). Händler müssen den Zustand des Produkts (z.B. durch eine Grade-Einstufung wie A, B, C) und die gewährte Garantie offenlegen. Die Norm EN 50614 soll einheitliche Qualitätsstandards definieren, ist aber noch nicht vollständig implementiert und muss bei der Kennzeichnung berücksichtigt werden. Eine Quantifizierung der CO₂-Einsparung im Vergleich zur Neuanfertigung erhöht die Glaubwürdigkeit und vermeidet irreführende Aussagen.

Typische Formulierungen

Erforderliche Nachweise

Rechtliche Einordnung

Erklärbegriff — kein verbotener Begriff — Dies ist kein verbotener Begriff.

Dieser Eintrag erklärt einen Fachbegriff und enthält KEINEN eigenen Verbots- oder Nachweistatbestand. Die Zulässigkeit einer Werbeaussage richtet sich nach den allgemeinen Regeln.

Ausnahmen und zulässige Kontexte

  • Kein Verbotstatbestand und keine eigene Nachweispflicht.
Rechtsraum
keine
Fachlich geprüft am
26.7.2026

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im österreichischen UWG (§§ 1, 2 samt Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.