„Refurbished“
Was bedeutet das?
„Refurbished“ bezeichnet generalüberholte Produkte, die nach Rückgabe geprüft, repariert und gereinigt wurden, um sie wieder in den Verkauf zu bringen. Die EU-Richtlinie 2024/825 (EmpCo) verschärft die Anforderungen an die Transparenz, da der Begriff ohne klare Kriterien irreführend sein kann (österreichisches UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)). Händler müssen den Zustand des Produkts (z.B. durch eine Grade-Einstufung wie A, B, C) und die gewährte Garantie offenlegen. Die Norm EN 50614 soll einheitliche Qualitätsstandards definieren, ist aber noch nicht vollständig implementiert und muss bei der Kennzeichnung berücksichtigt werden. Eine Quantifizierung der CO₂-Einsparung im Vergleich zur Neuanfertigung erhöht die Glaubwürdigkeit und vermeidet irreführende Aussagen.
Typische Formulierungen
- „Refurbished Laptop – geprüft, gereinigt, mit 12 Monaten Garantie"
- „Refurbished Tablet (Grade B) – leichte Gebrauchsspuren, voll funktionsfähig"
- „Refurbished Smartphone – CO₂-Einsparung von 65 % gegenüber Neukauf"
Erforderliche Nachweise
- EN 50614 (sofern vollständig implementiert und zertifiziert)
- TÜV-Refurbished-Siegel
- ISO 14021 (Umweltkennzeichnung)
Rechtliche Einordnung
Erklärbegriff — kein verbotener Begriff — Dies ist kein verbotener Begriff.
Dieser Eintrag erklärt einen Fachbegriff und enthält KEINEN eigenen Verbots- oder Nachweistatbestand. Die Zulässigkeit einer Werbeaussage richtet sich nach den allgemeinen Regeln.
Ausnahmen und zulässige Kontexte
- Kein Verbotstatbestand und keine eigene Nachweispflicht.
- Rechtsraum
- keine
- Fachlich geprüft am
- 26.7.2026
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