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Alle verbotenen Begriffe
Standard bzw. Nachweismethode — kein verbotener Begriff

„ISO 14068-1“

Was bedeutet das?

ISO 14068-1:2023 ist ein internationaler Standard, der Anforderungen an die Erstellung und Umsetzung von Net-Zero-Strategien definiert. Er stellt eine konkrete Methodik zur Reduktion von Treibhausgasemissionen dar und unterscheidet sich von bloßen Kompensationsansätzen. Da die EU-Richtlinie 2024/825 (EmpCo) und das deutsche österreichisches UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) eine umfassende Substantiierung von Umweltbehauptungen verlangen, ist der Nachweis der Einhaltung von ISO 14068-1 essentiell, um irreführende Angaben zu vermeiden. Eine bloße Behauptung der „Net-Zero-Konformität“ ist unzulässig; es bedarf eines verifizierten GHG-Inventars (ISO 14064-1) und einer unabhängigen Prüfung (Critical Review) durch einen akkreditierten Auditor.

Typische Formulierungen

Erforderliche Nachweise

Rechtliche Einordnung

Standard bzw. Nachweismethode — kein verbotener Begriff — Dies ist kein verbotener Begriff.

Dies ist ein anerkannter Standard, ein Zertifizierungssystem oder eine Nachweismethode — KEIN Verbotstatbestand. Die Nennung ist zulässig und kann der Substanziierung dienen; problematisch wird erst eine unzutreffende Darstellung von Geltungsbereich, Prüftiefe oder Ergebnis.

Voraussetzungen der Einordnung

  • Der Standard bzw. die Methode wird mit zutreffendem Geltungsbereich benannt.

Ausnahmen und zulässige Kontexte

  • Kein Verbotstatbestand — die Nennung ist grundsätzlich zulässig.
  • Ein Managementsystem-Zertifikat (z. B. ISO 14001, EMAS) belegt keine hervorragende Umweltleistung des beworbenen Produkts.
Rechtsraum
international
Fachlich geprüft am
26.7.2026

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im österreichischen UWG (§§ 1, 2 samt Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.