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Pflicht-Substantiierung

Vegan"

UWG § 5 i.V.m. Anhang I Nr. 2 UCPD i.d.F. EmpCo (EU 2024/825)

Was bedeutet das?

„Vegan" bedeutet, dass ein Produkt keine tierischen Inhaltsstoffe enthält und keine Tierversuche bei der Entwicklung oder Herstellung stattgefunden haben. Die bloße Behauptung „vegan" ohne entsprechenden Nachweis stellt ab dem 27.09.2026 eine irreführende geschäftliche Handlung gemäß § 5 UWG in Verbindung mit Anhang I Nr. 2 der UCPD (i.d.F. EmpCo) dar. Verbraucher erwarten eine nachvollziehbare Grundlage für diese Aussage. Ein anerkanntes Zertifikat wie das V-Label mit Lizenznummer oder eine vollständige und korrekte Zutatenliste (INCI) stellen einen ausreichenden Nachweis dar. Die Verwendung von Marketing-Labels ohne unabhängige Verifizierung ist rechtlich riskant.

Typische Formulierungen

Was Sie stattdessen schreiben können

„Vegan (zertifiziert nach [Zertifikat] mit Lizenznummer [Nummer])“ oder vollständige Zutatenliste ohne tierische Inhaltsstoffe.

Erforderliche Nachweise

Rechtsgrundlage (Originalwortlaut)

Anhang I Nr. 2a UCPD (i.d.F. EmpCo) — Nachhaltigkeitssiegel ohne Zertifizierungssystem

Quelle: Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo) — verbindlich ist ausschließlich die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung.

DEDeutsch (amtlich, DE-Fassung Amtsblatt)aufklappen
Anbringen eines Nachhaltigkeitssiegels, das nicht auf einem Zertifizierungssystem beruht oder nicht von staatlichen Stellen festgesetzt wurde."
ENEnglish (Official Journal, EN version)aufklappen
Displaying a sustainability label that is not based on a certification scheme or not established by public authorities."
FRFrançais (Journal officiel, version FR)aufklappen
Afficher un label de développement durable qui n'est pas fondé sur un système de certification ou qui n'a pas été mis en place par des autorités publiques."
NLNederlands (Publicatieblad, NL versie)aufklappen
Het weergeven van een duurzaamheidskeurmerk dat niet op een certificeringsregeling is gebaseerd of niet door overheidsinstanties is ingesteld."
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