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Umweltbezogenes Zukunftsversprechen

„Bis 2030 / 2040 / 2050“

Art. 6 Abs. 2 Buchst. d UCPD i.d.F. EmpCo (EU 2024/825) · öst. UWG (§§ 1, 2 samt Anhang)

Was bedeutet das?

Zukunftsversprechen wie „Bis 2030 klimaneutral" sind ab September 2026 nur zulässig, wenn ein öffentlicher, extern geprüfter Umsetzungsplan existiert.

Typische Formulierungen

Erforderliche Nachweise

Rechtliche Einordnung

Umweltbezogenes Zukunftsversprechen

Ein Zukunftsversprechen ist KEIN eigener Per-se-Tatbestand. Es ist irreführend, wenn es nicht auf klaren, objektiven, öffentlich zugänglichen und überprüfbaren Verpflichtungen und Zielen beruht, die in einem realistischen Umsetzungsplan festgehalten und von einem unabhängigen Dritten überprüft werden (Art. 6 Abs. 2 Buchst. d UCPD).

Voraussetzungen der Einordnung

  • Die Aussage betrifft künftige Umweltleistung (Ziel, Zusage, Zeitpunkt).
  • Es fehlt an klaren, objektiven, öffentlich zugänglichen und überprüfbaren Verpflichtungen und Zielen.
  • Es fehlt ein realistischer Umsetzungsplan oder dessen Überprüfung durch einen unabhängigen Dritten.

Ausnahmen und zulässige Kontexte

  • Öffentlich zugänglicher, detaillierter Umsetzungsplan mit messbaren Zwischenzielen.
  • Regelmäßige Überprüfung durch einen unabhängigen Dritten.
  • Kein Per-se-Verbot: das Zukunftsversprechen als solches ist nicht untersagt.
Anzuwenden ab
27.9.2026
Rechtsraum
EU
Fachlich geprüft am
26.7.2026

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im österreichischen UWG (§§ 1, 2 samt Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.