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Information und Softwareunterstützung, keine Rechtsberatung Empcora stellt ausschließlich allgemeine Informationen bereit und bietet mit seinem Scanner technische Softwareunterstützung beim Auffinden und Dokumentieren von Inhalten. Wir leisten keine Rechtsberatung, keine rechtliche Einzelfallbewertung und keine Freigabe von Werbung; wir erstellen oder formulieren keine Werbetexte für den Einzelfall um. Empcora bewertet keine konkrete Werbeaussage; Ergebnisse bestätigen weder Rechtskonformität noch einen Rechtsverstoß. Die Verantwortung und Haftung für die veröffentlichten Inhalte, deren Verwendung und die Einhaltung der geltenden Vorschriften bleiben beim Inhaber der Domain beziehungsweise Website nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Nutzung von Empcora überträgt diese Verantwortung nicht auf uns. Eine gesetzlich zwingende Haftung von Empcora bleibt unberührt.

Alle Umweltaussagen
Fachbegriff der Debatte

„Post-Consumer-Recycled (PCR)“

Bedeutung

Post-Consumer-Rezyklat (PCR) bezeichnet Material, das nach dem Gebrauch durch Endverbraucher aus dem Abfallstrom zurückgeführt wurde, etwa über die Haushaltssammlung oder den Wertstoffhof. Pre-Consumer-Material stammt dagegen aus dem Herstellungsprozess selbst, aus Verschnitt, Anfahrware oder Ausschuss. Beide Begriffe sind in ISO 14021 für selbsterklärte Umweltaussagen definiert; die Norm sieht zugleich vor, den Rezyklatanteil als Prozentsatz mit erkennbarer Bezugsgröße anzugeben. Die Unterscheidung ist nicht nur terminologisch: Produktionsabfälle wären in aller Regel ohnehin in den Prozess zurückgeflossen, während Post-Consumer-Material einen Stoffkreislauf tatsächlich schließt.

Praktisch relevant wird die Abgrenzung, wenn allein „recycelt" ausgelobt wird oder die Bezugsgröße offenbleibt. Versteht der angesprochene Verkehr die Angabe dahin, dass das gesamte Produkt aus Post-Consumer-Rezyklat besteht, während tatsächlich nur ein Bauteil betroffen ist oder das Material aus Produktionsabfällen stammt, kommt eine Irreführung über wesentliche Merkmale der Ware nach § 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 UWG in Betracht; maßgeblich sind Verkehrsauffassung und geschäftliche Relevanz im Einzelfall. Ab dem 27.09.2026 tritt Anhang I Nr. 4b der Richtlinie 2005/29/EG in der Fassung der Richtlinie (EU) 2024/825 hinzu: Eine Umweltaussage über das gesamte Produkt, die tatsächlich nur einen bestimmten Aspekt betrifft, steht dann auf der Schwarzen Liste, etwa „aus Recyclingmaterial" für das Produkt, wenn ausschließlich die Umverpackung Rezyklat enthält. In Deutschland wird die Liste im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG umgesetzt. Rechtsprechung zur EmpCo-Richtlinie gibt es nicht, da sie erst ab diesem Datum anzuwenden ist.

Getragen wird die Angabe, wenn Anteil, Materialart und Bezugsgröße zusammen genannt werden und die Kette bis zum Eingangsmaterial dokumentiert ist: über ein GRS- oder RCS-Zertifikat mit Zertifikatsnummer, über EN 15343 für die Rückverfolgbarkeit von Kunststoff-Rezyklat oder über ein Massenbilanz-Audit, das die Eingangschargen der ausgelobten Einheit zuordnet. Wird der Prozentwert über eine Massenbilanz zugerechnet statt physisch je Einheit nachgewiesen, gehört dieser Zurechnungsweg zur Aussage dazu, weil er ihren Bedeutungsgehalt verändert.

Typische Formulierungen in der Werbung

Übliche Nachweise und Standards

Quellenbasierte Orientierung

Fachbegriff der Debatte, Der Begriff ist nicht allein aufgrund seines Wortlauts einem Anhang-I-Eintrag zugeordnet.

Dieser Eintrag erläutert einen Begriff aus der fachlichen Debatte. Er ist keiner Vorschrift zugeordnet und beschreibt keine Rechtsfolge.

Abgrenzungen und weitere Kontexte

  • Kein Verbotstatbestand und keine eigene Nachweispflicht.
Rechtsraum
keine
Quellenstand geprüft am
1.8.2026

Die Bedeutung hängt vom konkreten Verwendungskontext und den nachweisbaren Tatsachen ab. Empcora nimmt hier keine abschließende Bewertung vor.

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Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde automatisiert erstellt und wird fortlaufend redaktionell geprüft. Verbindlich ist allein der amtliche Text der zitierten Rechtsquellen.