„Decarbonisation“
Was bedeutet das?
Decarbonisation bezeichnet die schrittweise Reduktion von CO2-Emissionen durch technologische Innovationen, Prozessoptimierungen und den Einsatz erneuerbarer Energien. Im Gegensatz zur bloßen CO2-Kompensation zielt die Decarbonisation auf eine tatsächliche und dauerhafte Verringerung des ökologischen Fußabdrucks ab. Die EU-Richtlinie 2024/825 (EmpCo) verschärft die Anforderungen an die Substanziierung von Umweltbehauptungen gemäß österreichisches UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Eine Behauptung der Decarbonisation ist nur dann zulässig, wenn konkrete Reduktionsziele und messbare Fortschritte nachgewiesen werden können, beispielsweise durch die Validierung durch die Science Based Targets Initiative (SBTi).
Typische Formulierungen
- „Decarbonisation unserer Lieferkette: -30 % CO2-Emissionen bis 2028, verifiziert nach ISO 14064-1"
- „Decarbonisierungs-Roadmap mit jährlichem Progress-Reporting gemäß SBTi-Standards"
- „Investition in erneuerbare Energien zur Decarbonisation unserer Produktion"
Erforderliche Nachweise
- ISO 14064-1 Verifikation
- Science Based Targets Initiative (SBTi)
- Scope-Angabe (1, 2 oder 3) mit absoluten Zahlen
Rechtliche Einordnung
Erklärbegriff — kein verbotener Begriff — Dies ist kein verbotener Begriff.
Dieser Eintrag erklärt einen Fachbegriff und enthält KEINEN eigenen Verbots- oder Nachweistatbestand. Die Zulässigkeit einer Werbeaussage richtet sich nach den allgemeinen Regeln.
Ausnahmen und zulässige Kontexte
- Kein Verbotstatbestand und keine eigene Nachweispflicht.
- Rechtsraum
- keine
- Fachlich geprüft am
- 26.7.2026
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