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Erklärbegriff — kein verbotener Begriff

„Decarbonisation“

Was bedeutet das?

Decarbonisation bezeichnet die schrittweise Reduktion von CO2-Emissionen durch technologische Innovationen, Prozessoptimierungen und den Einsatz erneuerbarer Energien. Im Gegensatz zur bloßen CO2-Kompensation zielt die Decarbonisation auf eine tatsächliche und dauerhafte Verringerung des ökologischen Fußabdrucks ab. Die EU-Richtlinie 2024/825 (EmpCo) verschärft die Anforderungen an die Substanziierung von Umweltbehauptungen gemäß österreichisches UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Eine Behauptung der Decarbonisation ist nur dann zulässig, wenn konkrete Reduktionsziele und messbare Fortschritte nachgewiesen werden können, beispielsweise durch die Validierung durch die Science Based Targets Initiative (SBTi).

Typische Formulierungen

Erforderliche Nachweise

Rechtliche Einordnung

Erklärbegriff — kein verbotener Begriff — Dies ist kein verbotener Begriff.

Dieser Eintrag erklärt einen Fachbegriff und enthält KEINEN eigenen Verbots- oder Nachweistatbestand. Die Zulässigkeit einer Werbeaussage richtet sich nach den allgemeinen Regeln.

Ausnahmen und zulässige Kontexte

  • Kein Verbotstatbestand und keine eigene Nachweispflicht.
Rechtsraum
keine
Fachlich geprüft am
26.7.2026

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im österreichischen UWG (§§ 1, 2 samt Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.