„Ecodesign-Verordnung“
Was bedeutet das?
Die Ecodesign-Verordnung (ESPR) der Europäischen Union (EU 2024/1781) erweitert den Anwendungsbereich der bisherigen Ecodesign-Richtlinie und stellt ab dem 27.09.2026 umfassende Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Produkten. Kernstück ist der Digitale Produktpass (DPP), der Informationen über die Zusammensetzung, Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit eines Produkts bereitstellt. Die ESPR zielt darauf ab, die Ressourceneffizienz zu steigern, Abfall zu vermeiden und die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, liegt eine irreführende geschäftliche Handlung gemäß österreichisches UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) vor, da die fehlenden Informationen eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für Verbraucher darstellen (österreichisches UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)).
Typische Formulierungen
- „Wir gestalten unsere Produkte nachhaltig"
- „Ecodesign-konformes Produkt"
Erforderliche Nachweise
- Digitaler Produktpass (DPP)
- Konformitätserklärung nach EU 2024/1781
- Verifizierung durch akkreditierte Prüfstelle
Rechtliche Einordnung
Rechtsakt bzw. Regulierungsrahmen — kein verbotener Begriff — Dies ist kein verbotener Begriff.
Dies ist ein Rechtsakt oder Regulierungsrahmen — KEIN Verbotstatbestand. Der Eintrag erklärt die Vorschrift und ihren Anwendungsbereich; Konformitätsaussagen sind gesondert zu belegen.
Voraussetzungen der Einordnung
- Der Rechtsakt wird mit zutreffendem Status und Anwendungsbereich benannt.
Ausnahmen und zulässige Kontexte
- Kein Verbotstatbestand — die Nennung ist zulässig.
- Aussagen zur eigenen Konformität sind eigenständig nachzuweisen.
- Rechtsraum
- EU
- Fachlich geprüft am
- 26.7.2026
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