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Alle verbotenen Begriffe
Rechtsakt bzw. Regulierungsrahmen — kein verbotener Begriff

„Right to Repair“

Was bedeutet das?

Die Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781, in Kraft seit dem 23.10.2024, setzt das „Right to Repair" um und verpflichtet Hersteller, Ersatzteile und Reparaturanleitungen für bestimmte Produktgruppen (z.B. Waschmaschinen, Kühlschränke, Fernseher) für einen Zeitraum von 7 bis 10 Jahren vorzuhalten. Die Behauptung „reparierbar" ist ohne konkrete Angaben zur Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Reparaturanleitungen nach österreichisches UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) irreführend und bedarf der Substantiierung. Wer das Recht auf Reparatur bewirbt, muss transparent darlegen, wie er die Anforderungen der Verordnung erfüllt. Der französische „Indice de Réparabilité" dient als Beispiel für eine mögliche Kennzeichnung, ist aber nicht zwingend.

Typische Formulierungen

Erforderliche Nachweise

Rechtliche Einordnung

Rechtsakt bzw. Regulierungsrahmen — kein verbotener Begriff — Dies ist kein verbotener Begriff.

Dies ist ein Rechtsakt oder Regulierungsrahmen — KEIN Verbotstatbestand. Der Eintrag erklärt die Vorschrift und ihren Anwendungsbereich; Konformitätsaussagen sind gesondert zu belegen.

Voraussetzungen der Einordnung

  • Der Rechtsakt wird mit zutreffendem Status und Anwendungsbereich benannt.

Ausnahmen und zulässige Kontexte

  • Kein Verbotstatbestand — die Nennung ist zulässig.
  • Aussagen zur eigenen Konformität sind eigenständig nachzuweisen.
Rechtsraum
EU
Fachlich geprüft am
26.7.2026

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im österreichischen UWG (§§ 1, 2 samt Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.