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Alle verbotenen Begriffe
Rechtsakt bzw. Regulierungsrahmen — kein verbotener Begriff

„Lieferkettengesetz (LkSG)“

Was bedeutet das?

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern, Risiken in der eigenen und vorgelagerten Lieferkette hinsichtlich Menschenrechten und Umweltstandards zu analysieren und zu mitigieren. Ab 27.09.2026 verschärft die EU-Richtlinie 2024/825 (EmpCo) die Anforderungen an die Substantiierung von Behauptungen bezüglich der Lieferkette gemäß österreichisches UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Allgemeine Aussagen wie „fair produziert“ sind ohne Nachweis einer LkSG-konformen Risikoanalyse und Veröffentlichung des entsprechenden Berichts irreführend. Unternehmen müssen transparent darlegen, welche Maßnahmen sie ergreifen, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu verhindern.

Typische Formulierungen

Erforderliche Nachweise

Rechtliche Einordnung

Rechtsakt bzw. Regulierungsrahmen — kein verbotener Begriff — Dies ist kein verbotener Begriff.

Dies ist ein Rechtsakt oder Regulierungsrahmen — KEIN Verbotstatbestand. Der Eintrag erklärt die Vorschrift und ihren Anwendungsbereich; Konformitätsaussagen sind gesondert zu belegen.

Voraussetzungen der Einordnung

  • Der Rechtsakt wird mit zutreffendem Status und Anwendungsbereich benannt.

Ausnahmen und zulässige Kontexte

  • Kein Verbotstatbestand — die Nennung ist zulässig.
  • Aussagen zur eigenen Konformität sind eigenständig nachzuweisen.
Rechtsraum
EU
Fachlich geprüft am
26.7.2026

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im österreichischen UWG (§§ 1, 2 samt Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.